Geldwäschebekämpfung (Page 3)

Interne Revision: Überprüfung der internen Grundsätze und Verfahren Eine unabhängige Prüfung kann durch eine Innenrevision, aber auch durch sonstige interne oder externe Prüfungen erfolgen. Voraussetzung ist in allen Fällen, dass die Überprüfung angesichts der Art und des Umfangs der Geschäftstätigkeit des Verpflichteten angemessen ist. Dabei besteht die nach § 6 Abs. 2 Nr. 7 GwG vorgeschriebene unabhängige Überprüfung zusätzlich zu den Kontrollpflichten des GWB und umfasst auch den vom GWB verantworteten Bereich. Die Innenrevision bzw. die interne/externe Prüfungsstelle hat die Einhaltung aller geldwäscherechtlichen Pflichten zu überprüfen. Es ist regelmäßig ausreichend, wenn jedes Jahr risikoangemessen Teilbereiche geprüft werden, sofern innerhalb eines Drei-Jahre-Rhythmus sämtliche Bereiche einer PrüfungRead More →

Whistleblowing § 6 Abs. 5 GwG Die Vorschrift ergänzt die auf Behördenebene einzurichtende Stelle für Hinweisgeber („Whistleblower“) nach § 53 GwG (bzw. bei der BaFin aufgrund von § 4d des FinDAG), um eine Möglichkeit für die Beschäftigten der Verpflichteten zu schaffen, Verstöße gegen geldwäscherechtliche Vorschriften melden zu können. Die Regelung entspricht § 25a Abs. 1 Satz 6 Nummer 3 KWG und § 23 Abs. 6 VAG. Verpflichtete haben danach, im Hinblick auf ihre Art und Größe angemessene Vorkehrungen dafür zu treffen, dass es ihren Mitarbeitern und Personen in einer vergleichbaren Position unter Wahrung der Vertraulichkeit ihrer Identität möglich ist, Verstöße gegen geldwäscherechtliche Vorschriften geeigneten StellenRead More →

Sicherstellung der Auskunftsbereitschaft § 6 Abs. 6 GwG Mit der Vorschrift soll sichergestellt werden, dass die Verpflichteten Vorkehrungen treffen, um den zuständigen Behörden Auskunft über das „Ob“ und die Art der Geschäftsbeziehung mit bestimmten Personen erteilen zu können. Die gesetzliche Verankerung dieser Verpflichtung sichert die Kooperation zwischen den Verpflichteten und der jeweils zuständigen Behörde. Es muss sich bei den in der Vorschrift angesprochenen Vorkehrungen im Hinblick auf die Art und Größe der Verpflichteten nicht unbedingt um IT-Verfahren handeln. Maßgeblich ist allein, dass die Verpflichteten die entsprechenden Informationen erheben, aufzeichnen und aufbewahren. Sie müssen im Falle von Anfragen organisatorisch und logistisch in der Lage sein, derRead More →

Auslagerung von internen Sicherungsmaßnahmen § 6 Abs. 7 GwG Die Übertragung interner Sicherungsmaßnahmen auf einen Dritten bedarf künftig nicht mehr der Zustimmung der BaFin. Es genügt vielmehr die rechtzeitige vorherige Anzeige der Übertragung. Rechtzeitig ist die Anzeige, sofern sie mindestens zwei Wochen vor Beginn der geplanten Auslagerung abgegeben wird. In der Anzeige ist das Datum der Auslagerung sowie die vollständige Bezeichnung des Auslagerungsunternehmens anzugeben. Neben den in § 6 Abs. 2 GwG beispielshaft genannten Sicherungsmaßnahmen sind auch sämtliche anderen internen Sicherungsmaßnahmen auslagerungsfähig. Hierzu gehört insbesondere auch das EDV-Monitoring gemäß § 25h Abs. 2 KWG. Zur Auslagerung der internen Sicherungsmaßnahmen zählt auch die Auslagerung der FunktionRead More →

Interne Sicherungsmaßnahmen § 6 GwG Generalklausel § 6 Abs. 1 GwG Neben der Risikoanalyse umfasst das Risikomanagement die Schaffung von angemessenen interne Sicherungsmaßnahmen nach § 6 GwG. Angemessen sind dabei solche Sicherungsmaßnahmen, die in Form von Grundsätzen, Verfahren und Kontrollen der jeweiligen Risikosituation des Verpflichteten entsprechen und diese hinreichend abdecken. Die Maßnahmen haben sich dabei insbesondere an der Größe und Organisationstruktur des Verpflichteten, insbesondere dessen Geschäfts- und Kundenstruktur, auszurichten (siehe auch Leitlinien zu Risikofaktoren). Was angemessen ist, bestimmt der Verpflichtete auf Grundlage der eigenen Analyse bezüglich der bestehen-den Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung für alle von ihm angebotenen Produkte und Dienstleistungen sowie anhand der sonstigenRead More →

Risikomanagement und -analyse §§ 4 und 5 GwG Allgemeine Grundsätze Nach § 4 GwG müssen die Verpflichteten über ein wirksames Risikomanagement verfügen, das eine Risikoanalyse nach § 5 GwG und interne Sicherungsmaßnahmen nach § 6 GwG umfasst. Diese Verpflichtung stellt den Kern eines risikobasierten Vorgehens in Bezug auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung dar. Wirksam ist ein Risikomanagement, wenn es die gesamte Geschäftstätigkeit des Verpflichteten einbezieht, die sich daraus ergebenden einzelnen Risiken nachvollziehbar berücksichtigt und die daraus abgeleiteten internen Sicherungsmaßnahmen im Hinblick auf diese Risiken als angemessen anzusehen sind. Was angemessen ist, beurteilt sich – wie sonst auch im Rahmen der Schaffung von Risikomanagement-Systemen – auf derRead More →

Adressaten der geldwäscherechtlichen Pflichten unter Aufsicht der BaFin Kreditinstitute Kreditinstitute sind Institute nach § 1 Abs. 1 KWG, mit Ausnahme der in § 2 Abs. 1 Nummer 3 bis 8 KWG genannten Unternehmen, und im Inland gelegene Zweigstellen und Zweigniederlassungen von Kredit-instituten mit Sitz im Ausland (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 GwG). Hierzu gehören nach § 1 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über Bausparkassen auch Bausparkassen, deren Geschäftsbetrieb darauf gerichtet ist, Einlagen von Bausparern (Bauspareinlagen) entgegenzunehmen und aus den angesammelten Beträgen den Bausparern für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen Gelddarlehen (Bauspardarlehen) zu gewähren (Bauspargeschäft). Finanzdienstleistungsinstitute Finanzdienstleistungsinstitute sind Institute nach § 1 Abs. 1a KWG, mit AusnahmeRead More →