BaFin-Vorgaben
Gemäß § 51 Abs. 8 GwG stellt die BaFin den Verpflichteten regelmäßig aktualisierte Auslegungs- und Anwendungshinweise für die Umsetzung der Sorgfaltspflichten und der internen Sicherungsmaßnahmen nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung zur Verfügung. Ebenfalls erlässt die BaFin in regelmäßigen Abständen Rundschreiben zu Themen, die die Geldwäschebekämpfung und Prävention von Terrorismusfinanzierung betreffen.
BaFin Vorgaben: