Geldwäschegesetz

Geldwäschegesetz

Geldwäschegesetz
Geldwäschegesetz

Abschnitt 1 – Geldwäschegesetz

Begriffsbestimmungen und Verpflichtete (§§ 1 – 2)

§ 1 Begriffsbestimmungen

§ 2 Verpflichtete

Abschnitt 2 – Geldwäschegesetz

Sorgfaltspflichten und interne Sicherungsmaßnahmen (§§ 3 – 9)

§ 3 Allgemeine Sorgfaltspflichten

§ 4 Durchführung der Identifizierung

§ 5 Vereinfachte Sorgfaltspflichten

§ 6 Verstärkte Sorgfaltspflichten

§ 7 Ausführung durch Dritte

§ 8 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht

§ 9 Interne Sicherungsmaßnahmen

Abschnitt 2a – Geldwäschegesetz

Vorschriften für das Glücksspiel im Internet (§§ 9a – 9d)

§ 9a Interne Sicherungsmaßnahmen der Verpflichteten nach § 2 Absatz 1 Nummer 12

§ 9b Spieleridentifizierung

§ 9c Spielerkonto und Transparenz der Zahlungsströme

§ 9d Besondere Sorgfaltspflichten für Verpflichtete nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 und 2a

Abschnitt 3 – Geldwäschegesetz

Zentralstelle für Verdachtsmeldungen, Meldepflichten und Datenverwendung (§§ 10 – 15)

§ 10 Zentralstelle für Verdachtsmeldungen

§ 11 Meldung von Verdachtsfällen

§ 12 Verbot der Informationsweitergabe

§ 13 Freistellung von der Verantwortlichkeit

§ 14 Meldepflicht von Behörden

§ 15 Heranziehung und Verwendung von Aufzeichnungen

Abschnitt 4 – Geldwäschegesetz

Aufsicht, Zusammenarbeit und Bußgeldvorschriften (§§ 16 – 17)

§ 16 Aufsicht

§ 16a Zusammenarbeit mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde, der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung sowie mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde

§ 17 Bußgeldvorschriften