BMF Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität

BMF Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität

SEO-Titel: BMF Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität: 26 Maßnahmen im Überblick

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Der BMF Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität umfasst 26 Maßnahmen zu Zoll, FIU, KI, Datenanalyse, Sanktionen und Geldwäschebekämpfung.

BMF Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität

Das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz haben im Juli 2026 einen gemeinsamen Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität vorgelegt. Ziel ist es, das Entdeckungsrisiko für Steuerkriminelle deutlich zu erhöhen, die Zusammenarbeit der Ermittlungsbehörden zu verbessern und die staatlichen Möglichkeiten zur Analyse großer Datenmengen auszubauen.

Der Aktionsplan umfasst insgesamt 26 Maßnahmen. Zu den zentralen Vorhaben gehören ein neues gemeinsames Ermittlungszentrum beim Zoll, ein behördenübergreifendes Datenanalysezentrum, KI-gestützte Analyseinstrumente, höhere Strafen für organisierte Steuerkriminalität sowie eine stärkere Verzahnung von Steuerfahndung, Zoll, FIU und Geldwäscheermittlung.

Was ist der BMF Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität?

Der BMF Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität ist ein politisches Maßnahmenpaket zur Modernisierung und Verschärfung der Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Geldwäsche und organisierter Finanzkriminalität.

Er verfolgt insbesondere folgende Ziele:

  • staatliche Ermittlungs- und Analysekompetenzen bündeln,
  • Finanz- und Steuerbehörden besser vernetzen,
  • das Entdeckungsrisiko für Täter erhöhen,
  • illegale Vermögenswerte wirksamer abschöpfen,
  • Datenbestände zentral zusammenführen,
  • KI und Blockchain-Analyse für Ermittlungen einsetzen,
  • Steuerstraftaten konsequenter sanktionieren.

Wichtig ist die rechtliche Einordnung: Der Aktionsplan ist noch kein einheitliches Gesetz. Zahlreiche Maßnahmen müssen zunächst durch Gesetzgebungsverfahren, organisatorische Veränderungen oder technische Umsetzungsprojekte konkretisiert werden.

Gemeinsames Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität

Eine der wichtigsten Maßnahmen ist die geplante Errichtung eines Gemeinsamen Zentrums gegen Steuer- und Finanzkriminalität beim Zoll.

In diesem Zentrum sollen Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder der Länder sowie Ermittler und Analysten der Bundesbehörden zusammenarbeiten. Wichtige Verfahren sollen gemeinsam koordiniert, Erkenntnisse ausgetauscht und Zusammenhänge zwischen Steuerkriminalität, Geldwäsche und organisierter Kriminalität umfassender analysiert werden.

Als organisatorisches Vorbild nennt der Aktionsplan das Gemeinsame Terrorismus-Abwehrzentrum. Das neue Zentrum soll jedoch keinen bloßen Informationsaustausch gewährleisten, sondern die operative Schlagkraft der beteiligten Behörden erhöhen.

Darüber hinaus sollen die Bundeskompetenzen in der Steuerfahndung erweitert werden. Dadurch sollen komplexe Sachverhalte, grenzüberschreitende Strukturen und bundeslandübergreifende Ermittlungen einheitlicher bearbeitet werden können.

Neuaufstellung von Zoll und FIU

Der Aktionsplan sieht eine umfassende Neuausrichtung der Zollstrukturen vor. Der Zoll soll als Strafverfolgungsbehörde gestärkt und mit gebündelten Kompetenzen ausgestattet werden.

Auch die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen – FIU soll neu aufgestellt werden. Ziel ist eine schnellere, schlagkräftigere und besser vernetzte Bearbeitung von Finanzinformationen und Verdachtsfällen.

Zusätzlich soll gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt ein Kompetenzzentrum Geldwäsche aufgebaut werden. Gemeinsame Ermittlungsgruppen sollen weiterentwickelt und interdisziplinäre Bekämpfungsansätze ausgebaut werden.

Damit verbindet der Aktionsplan die Verfolgung von Steuerkriminalität ausdrücklich mit der Bekämpfung von Geldwäsche und organisierter Kriminalität.

Datenanalysezentrum und zentrale Datenplattform

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der systematischen Nutzung und Zusammenführung staatlicher Datenbestände.

Gemeinsam mit den Ländern soll ein Datenanalysezentrum geschaffen werden. Dieses soll organisatorisch Teil des neuen Gemeinsamen Zentrums gegen Steuer- und Finanzkriminalität werden.

Geplant sind:

  • ein behördenübergreifender Datenzugriff,
  • eine zentrale Datenplattform,
  • die Zusammenführung steuerlich und strafrechtlich relevanter Informationen,
  • die automatisierte Identifikation von Mustern und Auffälligkeiten,
  • eine schnellere Erkennung komplexer Täter- und Unternehmensstrukturen.

Der Datenzugriff soll nach Darstellung der Bundesregierung verfassungsrechts- und datenschutzkonform ausgestaltet werden. Die konkrete Umsetzung wird daher insbesondere von den gesetzlichen Zugriffsgrundlagen, der Zweckbindung, den Lösch- und Aufbewahrungsregelungen sowie der technischen Zugriffskontrolle abhängen.

KI-gestützte Analyse von Finanzdaten

Der BMF Aktionsplan misst der künstlichen Intelligenz eine zentrale Rolle bei der zukünftigen Bekämpfung von Steuer- und Finanzkriminalität bei.

KI-gestützte Analyseinstrumente sollen entwickelt und eingesetzt werden, um:

  • Muster in Finanzdaten zu erkennen,
  • Verbindungen zwischen Personen, Unternehmen und Transaktionen zu identifizieren,
  • risikobehaftete Sachverhalte zu priorisieren,
  • Verdachtsfälle frühzeitig zu erkennen,
  • große Datenmengen effizienter auszuwerten.

Für die praktische Umsetzung sind nachvollziehbare Risikomodelle, eine gesicherte Datenqualität und eine angemessene menschliche Kontrolle erforderlich. Insbesondere bei behördlichen Entscheidungen darf eine algorithmische Risikobewertung nicht ohne überprüfbare Kriterien und dokumentierte Validierung eingesetzt werden.

Elektronisches Umsatzsteuer-Meldesystem

Zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs soll ein elektronisches Meldesystem eingeführt werden. Unternehmen sollen Umsätze zeitnah und einzeln melden.

Durch eine solche Echtzeit- oder Nahezu-Echtzeit-Meldung sollen insbesondere Umsatzsteuerkarusselle schneller erkannt und bestehende Informationslücken geschlossen werden.

Für Unternehmen kann dies zu zusätzlichen technischen und organisatorischen Anforderungen führen. Rechnungswesen, ERP-Systeme, Steuerprozesse und interne Kontrollsysteme müssen voraussichtlich so ausgestaltet werden, dass die erforderlichen Transaktionsdaten vollständig, korrekt und fristgerecht übermittelt werden können.

Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege

Der Aktionsplan sieht vor, die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege auf 15 Jahre zu verlängern. Dadurch soll der Zugriff auf wichtige Beweismittel auch bei langfristigen und komplexen Ermittlungen gesichert werden.

Eine solche Verlängerung hätte erhebliche Auswirkungen auf:

  • steuerliche Archivierungskonzepte,
  • Dokumentenmanagementsysteme,
  • Speicher- und Löschkonzepte,
  • Datenschutzrichtlinien,
  • interne Aufbewahrungsordnungen,
  • vertragliche Vereinbarungen mit IT-Dienstleistern.

Die konkrete Verpflichtung entsteht allerdings erst durch eine entsprechende Änderung der gesetzlichen Aufbewahrungsvorschriften.

Spiegelserver für steuerlich relevante Daten

Unternehmen aus Drittstaaten sollen nach dem Aktionsplan verpflichtet werden, steuerlich relevante Daten auf Spiegelservern in Deutschland zu speichern und aufzubewahren.

Ziel ist es, Schwierigkeiten beim behördlichen Zugriff auf Daten zu beseitigen, die ausschließlich in ausländischen Systemen oder Cloud-Infrastrukturen vorgehalten werden.

Die geplante Regelung kann vor allem internationale Unternehmensgruppen, Plattformanbieter, Zahlungsdienstleister und digital tätige Unternehmen betreffen. Die konkrete Reichweite hängt davon ab, welche Unternehmen, Datenarten und technischen Speicherformen gesetzlich erfasst werden.

Registrierkassenpflicht für bargeldintensive Branchen

Zur Verringerung von Manipulationen und nicht erklärten Bareinnahmen soll eine Registrierkassenpflicht eingeführt werden.

Die Maßnahme richtet sich insbesondere an bargeldintensive Branchen. Sie ergänzt bereits bestehende Anforderungen an elektronische Aufzeichnungssysteme und technische Sicherheitseinrichtungen.

Durch eine verpflichtende elektronische Erfassung sollen Geschäftsvorfälle besser nachvollziehbar und nachträgliche Manipulationen erschwert werden.

Blockchain-Analyse und Kryptowerte

Der Aktionsplan sieht vor, die Blockchain-Analyse als Ermittlungsinstrument zu etablieren.

Ermittlungsbehörden sollen Transaktionsketten analysieren und die Nutzung von Verschleierungsdiensten für Kryptowerte intensiver untersuchen können. Damit reagiert die Bundesregierung auf die zunehmende Bedeutung digitaler Vermögenswerte bei Steuerhinterziehung, Geldwäsche und organisierter Finanzkriminalität.

Blockchain-Transaktionen sind zwar technisch dokumentiert, können jedoch durch Wallet-Strukturen, Cross-Chain-Transaktionen, Mixer, Privacy-Technologien und internationale Dienstleister verschleiert werden. Die geplanten Analysekapazitäten sollen solche Strukturen besser erkennbar machen.

Höhere Strafen für organisierte Steuerkriminalität

Der Strafrahmen für besonders schwere Fälle organisierter Steuerkriminalität soll auf bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe erhöht werden.

Außerdem soll für besonders schwere Steuerhinterziehung wieder ein Verbrechenstatbestand eingeführt werden. Vorgesehen ist eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr.

Die Einstufung als Verbrechen hätte auch strafprozessuale Folgen. Insbesondere wären bei entsprechenden Fällen ein Strafbefehlsverfahren sowie Verfahrenseinstellungen nach den §§ 153 und 153a StPO ausgeschlossen. Die betreffenden Verfahren müssten angeklagt und gegebenenfalls in einer öffentlichen Hauptverhandlung verhandelt werden.

Verschärfte Sanktionen gegen Unternehmen

Auch Unternehmen sollen bei schweren Steuerstraftaten konsequenter sanktioniert werden.

Geplant sind insbesondere Anpassungen der Vorschriften über Geldbußen gegen juristische Personen und Personenvereinigungen. Der Bußgeldrahmen soll erhöht werden.

Zusätzlich sieht der Aktionsplan ein öffentliches Register für Unternehmen vor, die wegen schwerer Steuerstraftaten sanktioniert wurden. Bei der Ausgestaltung sollen verfassungsrechtliche und datenschutzrechtliche Vorgaben berücksichtigt werden.

Für Unternehmen erhöht dies die Bedeutung wirksamer Tax-Compliance-Management-Systeme. Steuerliche Kontrollmängel können künftig nicht nur finanzielle und strafrechtliche, sondern auch erhebliche Reputationsfolgen auslösen.

Abschaffung der Selbstanzeige in ihrer heutigen Form

Die Bundesregierung will die strafbefreiende Selbstanzeige beziehungsweise die Straffreiheit in ihrer bisherigen Ausgestaltung abschaffen.

Der Aktionsplan kritisiert, dass die derzeitige Regelung falsche Anreize setzen könne. Steuerpflichtige könnten mit einer Offenlegung warten, bis eine Entdeckung wahrscheinlich erscheint.

Wie die zukünftige Regelung ausgestaltet wird, lässt sich aus dem Aktionsplan noch nicht abschließend ableiten. Er enthält das politische Ziel, jedoch noch keine vollständige gesetzliche Neuregelung der einschlägigen Vorschriften der Abgabenordnung.

Stärkung von Whistleblower-Strukturen

Der systematische Datenerwerb soll ausgebaut und der Schutz von Hinweisgebern gestärkt werden.

Whistleblower sollen Steuerkriminalität melden können, ohne berufliche oder rechtliche Nachteile befürchten zu müssen. Hinweise aus Unternehmen, Banken, Beratungsstrukturen oder anderen Organisationen können insbesondere bei komplexen und intern abgeschirmten Sachverhalten eine wichtige Erkenntnisquelle darstellen.

Unternehmen sollten daher ihre internen Meldestellen, Untersuchungsprozesse und Eskalationswege nicht isoliert betrachten. Hinweise mit steuerlichem Bezug können zugleich Geldwäsche-, Betrugs-, Korruptions- oder Bilanzierungsrisiken betreffen.

Bedeutung für Geldwäschebeauftragte und Compliance-Funktionen

Der BMF Aktionsplan richtet sich in erster Linie an Steuer-, Justiz- und Ermittlungsbehörden. Gleichwohl ergeben sich erhebliche mittelbare Auswirkungen auf Geldwäschebeauftragte, Compliance-Funktionen und Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz.

Besonders relevant sind:

  1. Stärkere behördliche Vernetzung: Erkenntnisse aus Steuerverfahren, Zollermittlungen, FIU-Analysen und Geldwäscheverfahren sollen intensiver zusammengeführt werden.
  2. Höhere Datenqualität: Unstimmigkeiten zwischen KYC-Daten, Steuerdaten, Zahlungsinformationen und wirtschaftlichen Eigentumsverhältnissen können leichter erkannt werden.
  3. Komplexere Ermittlungsbilder: Steuerhinterziehung, Geldwäsche, Briefkastengesellschaften, Kryptowerte und internationale Unternehmensstrukturen werden stärker gemeinsam betrachtet.
  4. Erhöhte Dokumentationsanforderungen: Unternehmen müssen ihre wirtschaftlichen und steuerlichen Sachverhalte nachvollziehbar dokumentieren können.
  5. Bedeutung interner Hinweise: Meldungen zu steuerlichen Unregelmäßigkeiten können zugleich geldwäscherechtliche oder strafrechtliche Relevanz besitzen.
  6. Risikobasierte Prüfungen: Behörden sollen ihre Prüfungsressourcen verstärkt auf risikobehaftete Unternehmen, Transaktionen und Strukturen konzentrieren.

Für Geldwäschebeauftragte empfiehlt sich daher eine engere Abstimmung mit Tax Compliance, Fraud Prevention, Internal Audit, Legal, Datenschutz und Informationssicherheit.

Key Takeaways

Der BMF Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität markiert eine deutliche Verschärfung des staatlichen Vorgehens gegen Steuerhinterziehung, Geldwäsche und organisierte Finanzkriminalität.

Besonders prägend sind die geplante Bündelung der Ermittlungsbehörden, die Neuaufstellung von Zoll und FIU, die zentrale Datenanalyse, der Einsatz künstlicher Intelligenz sowie die Ausweitung strafrechtlicher und unternehmensbezogener Sanktionen.

Für Unternehmen und Verpflichtete entstehen die konkreten rechtlichen Pflichten erst durch die jeweiligen Gesetzgebungs- und Umsetzungsmaßnahmen. Dennoch sollten Compliance-, Steuer- und Geldwäschefunktionen die geplanten Veränderungen frühzeitig in ihrer Risikoanalyse, ihrer Datenarchitektur und ihrem internen Kontrollsystem berücksichtigen.

Häufige Fragen zum BMF Aktionsplan

Wie viele Maßnahmen enthält der BMF Aktionsplan?

Der Aktionsplan umfasst insgesamt 26 Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuer- und Finanzkriminalität.

Ist der Aktionsplan bereits ein Gesetz?

Nein. Der Aktionsplan formuliert politische und organisatorische Vorhaben. Für zahlreiche Maßnahmen sind noch gesetzliche Änderungen oder konkrete Umsetzungsakte erforderlich.

Welche Rolle spielt künstliche Intelligenz?

KI soll zur Analyse großer Finanzdatenbestände, zur Mustererkennung und zur frühzeitigen Identifikation von Verdachtsfällen eingesetzt werden.

Welche Änderungen sind für Unternehmen besonders relevant?

Relevant sind insbesondere die geplante Verlängerung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege, das elektronische Umsatzsteuer-Meldesystem, mögliche Spiegelserverpflichten, höhere Unternehmensgeldbußen und ein öffentliches Sanktionsregister.

Warum ist der Aktionsplan für Geldwäschebeauftragte wichtig?

Der Aktionsplan verbindet Steuerkriminalität stärker mit Geldwäschebekämpfung, FIU-Analysen, Zollermittlungen, Blockchain-Analyse und behördenübergreifender Datenauswertung. Dadurch können steuerliche Auffälligkeiten häufiger auch geldwäscherechtliche Prüfungen und Ermittlungen auslösen.


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Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2026/07/2026-07-16-aktionsplan-gegen-steuerkriminalitaet.html