Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AMLA)

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Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AMLA): Aufgaben und Befugnisse der neuen EU-Geldwäschebehörde

Mit der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, kurz AMLA, entsteht erstmals eine zentrale europäische Aufsichtsbehörde für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Die in Frankfurt am Main ansässige EU-Behörde soll nicht nur nationale Aufsichtsbehörden koordinieren. Sie wird ausgewählte Finanzunternehmen unmittelbar beaufsichtigen, einheitliche Aufsichtsmethoden entwickeln, an der Konkretisierung des europäischen AML/CFT-Regelwerks mitwirken und die Zusammenarbeit der nationalen Zentralstellen für Finanztransaktionsuntersuchungen stärken.

Damit verändert die AMLA die Geldwäscheaufsicht in der Europäischen Union grundlegend.

Für Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsunternehmen, Zahlungsinstitute, Versicherungsunternehmen, Wertpapierinstitute, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Kryptowerte-Dienstleister stellt sich daher nicht mehr nur die Frage, ob sie künftig unmittelbar von der AMLA beaufsichtigt werden.

Entscheidend ist vielmehr:

Wie verändert die AMLA die Erwartungen an das Risikomanagement, die Datenqualität, die Kontrollwirksamkeit und die Nachweisführung aller Verpflichteten?

Was ist die AMLA?

AMLA steht für:

Authority for Anti-Money Laundering and Countering the Financing of Terrorism

Die offizielle deutsche Bezeichnung lautet:

Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Die AMLA wurde durch die Verordnung (EU) 2024/1620, die sogenannte AMLA-Verordnung, errichtet. Die Verordnung wurde am 19. Juni 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Behörde besitzt seit dem 26. Juni 2024 Rechtspersönlichkeit; wesentliche Bestimmungen der Verordnung gelten seit dem 1. Juli 2025. Sitz der Behörde ist Frankfurt am Main.

Die AMLA ist Bestandteil des neuen europäischen Maßnahmenpakets zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Zu diesem Paket gehören insbesondere:

  • die AMLA-Verordnung, Verordnung (EU) 2024/1620;
  • die neue EU-Geldwäscheverordnung, Verordnung (EU) 2024/1624;
  • die Sechste EU-Geldwäscherichtlinie, Richtlinie (EU) 2024/1640;
  • die neugefassten Vorgaben zu Geld- und Kryptotransfers.

Während die EU-Geldwäscheverordnung künftig zahlreiche geldwäscherechtliche Pflichten unmittelbar und einheitlich vorgibt, schafft die AMLA-Verordnung die zentrale europäische Institution für Regulierung, Koordination und Aufsicht.

Warum wurde die AMLA geschaffen?

Die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung war in der Europäischen Union bislang stark von nationalen Regelungen, unterschiedlichen Aufsichtspraktiken und voneinander abweichenden Risikobewertungen geprägt.

Das führte unter anderem zu:

  • unterschiedlichen Aufsichtsstandards;
  • uneinheitlicher Anwendung europäischer Vorgaben;
  • Lücken bei grenzüberschreitenden Sachverhalten;
  • unterschiedlichen Anforderungen an Verpflichtete;
  • eingeschränktem Informationsaustausch;
  • erschwerter Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden.

Die AMLA soll diese Fragmentierung reduzieren und ein einheitlicheres europäisches Aufsichtssystem schaffen.

Ihr Ziel besteht darin, die Integrität und Stabilität des europäischen Finanzsystems zu schützen, die Anwendung der AML/CFT-Vorschriften zu harmonisieren und grenzüberschreitende Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken wirksamer zu bekämpfen.


Welche Aufgaben hat die AMLA?

Die Aufgaben der AMLA lassen sich in vier zentrale Bereiche unterteilen.

1. Direkte Aufsicht über ausgewählte Finanzunternehmen

Ab 2028 wird die AMLA bis zu 40 besonders bedeutende und risikoreiche Finanzunternehmen oder Finanzgruppen unmittelbar beaufsichtigen.

Für diese Unternehmen übernimmt die AMLA wesentliche Aufgaben, die bislang ausschließlich bei den nationalen Aufsichtsbehörden lagen. Die direkte Aufsicht kann unter anderem Kreditinstitute, Zahlungsinstitute, E-Geld-Institute, Versicherungsunternehmen, Wertpapierunternehmen, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Kryptowerte-Dienstleister betreffen.

Für die Auswahl kommen grundsätzlich Finanzunternehmen und Finanzgruppen infrage, die in mindestens sechs Mitgliedstaaten tätig sind. Die Entscheidung erfolgt anhand eines europäischen Risikobewertungs- und Auswahlverfahrens.

Die AMLA bewertet dabei insbesondere:

  • das inhärente Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiko;
  • die grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit;
  • die Art und das Volumen der Geschäftstätigkeit;
  • die Kunden-, Produkt- und Transaktionsrisiken;
  • die Qualität und Wirksamkeit der vorhandenen Sicherungsmaßnahmen;
  • das nach Anwendung der Kontrollen verbleibende Restrisiko.

Besonders wichtig ist das residuale Risiko.

Es beschreibt das Risiko, das nach Berücksichtigung der vorhandenen Kontrollen und Sicherungsmaßnahmen verbleibt. Damit reicht es künftig nicht aus, umfangreiche Richtlinien, Arbeitsanweisungen und Kontrollpläne vorzuhalten.

Das Unternehmen muss nachweisen können, dass die vorgesehenen Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden und wirksam funktionieren.

2. Indirekte Aufsicht und Harmonisierung der Aufsichtspraxis

Die Bedeutung der AMLA beschränkt sich nicht auf die unmittelbar beaufsichtigten Unternehmen.

Die Behörde soll gemeinsame Aufsichtsmethoden, Risikomodelle, Handbücher und Bewertungsmaßstäbe entwickeln. Dadurch wird sie auch die Arbeit der nationalen Aufsichtsbehörden beeinflussen.

Für deutsche Verpflichtete bedeutet dies insbesondere, dass sich die Aufsichtspraxis von BaFin und anderen zuständigen Behörden künftig stärker an europäischen Methoden und Vorgaben orientieren dürfte.

Die AMLA soll unter anderem:

  • die Zusammenarbeit nationaler Aufsichtsbehörden koordinieren;
  • eine einheitlichere Auslegung der AML/CFT-Vorgaben fördern;
  • gemeinsame Aufsichtsmethoden entwickeln;
  • thematische Untersuchungen durchführen;
  • grenzüberschreitende Aufsichtskollegien unterstützen;
  • bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Aufsichtsbehörden vermitteln;
  • Risiken und Schwachstellen des europäischen Aufsichtssystems analysieren.

Für den Zeitraum 2026 bis 2028 hat die AMLA die Weiterentwicklung der indirekten Aufsicht und die Schaffung harmonisierter Aufsichtsansätze ausdrücklich als strategische Prioritäten festgelegt.

3. Mitwirkung am europäischen AML/CFT Single Rulebook

Die AMLA spielt eine zentrale Rolle bei der Konkretisierung des neuen europäischen Geldwäscherechts.

Sie erarbeitet unter anderem:

  • technische Regulierungsstandards;
  • technische Durchführungsstandards;
  • Leitlinien;
  • Stellungnahmen;
  • gemeinsame Aufsichtsmethoden;
  • Risikobewertungsmodelle;
  • Vorgaben zu Datenformaten und Meldewegen.

Diese Level-2- und Level-3-Maßnahmen werden für die praktische Umsetzung der EU-Geldwäscheverordnung von entscheidender Bedeutung sein.

Die AMLA befasst sich dabei beispielsweise mit Fragen zu:

  • Kundensorgfaltspflichten;
  • Geschäftsbeziehungen und gelegentlichen Transaktionen;
  • wirtschaftlich Berechtigten;
  • verstärkten Sorgfaltspflichten;
  • gruppenweiten Sicherungsmaßnahmen;
  • Risikoklassifizierung;
  • internen Kontrollen;
  • Aufsichts- und Meldeverfahren.

Für 2026 plant die AMLA, 24 ihrer insgesamt 40 regulatorischen Mandate zu bearbeiten. Damit wird das Jahr 2026 zu einer wesentlichen Konkretisierungsphase für das neue europäische AML/CFT-Regelwerk.

4. Zusammenarbeit der Financial Intelligence Units

Neben der Geldwäscheaufsicht gehört die Zusammenarbeit der nationalen Financial Intelligence Units, kurz FIUs, zu den Kernaufgaben der AMLA.

In Deutschland wird diese Funktion durch die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen wahrgenommen.

Die AMLA soll insbesondere:

  • den Informationsaustausch zwischen den FIUs verbessern;
  • gemeinsame Analysen grenzüberschreitender Sachverhalte unterstützen;
  • technische und analytische Instrumente bereitstellen;
  • gemeinsame Standards und Verfahren entwickeln;
  • die Zusammenarbeit bei komplexen Verdachtsfällen koordinieren;
  • die europäische Infrastruktur für den Informationsaustausch weiterentwickeln.

Damit verbindet die AMLA erstmals regulatorische, aufsichtsrechtliche und finanzanalytische Aufgaben innerhalb einer europäischen Institution.


Welche Unternehmen werden direkt von der AMLA beaufsichtigt?

Die erste Auswahl unmittelbar beaufsichtigter Unternehmen erfolgt im Jahr 2027. Die direkte Aufsicht beginnt 2028.

Grundsätzlich können Finanzunternehmen oder Finanzgruppen in das Auswahlverfahren einbezogen werden, wenn sie in mindestens sechs Mitgliedstaaten tätig sind.

Die AMLA bewertet anschließend das inhärente und das verbleibende Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiko. Auf dieser Grundlage sollen in der ersten Auswahlrunde bis zu 40 Unternehmen oder Gruppen ausgewählt werden. Das Auswahlverfahren wird grundsätzlich alle drei Jahre wiederholt.

Der derzeitige Zeitplan sieht vor:

2026: Entwicklung und Kalibrierung

Im Jahr 2026 testet, kalibriert und validiert die AMLA ihre Risikobewertungs- und Auswahlmodelle. Nationale Aufsichtsbehörden erfassen hierfür Daten von Unternehmen und übermitteln die validierten Informationen an die AMLA.

Januar bis März 2027: Datenerhebung

Die nationalen Aufsichtsbehörden erheben die finalen Daten der Unternehmen, die für eine direkte Aufsicht infrage kommen.

Juli bis Dezember 2027: Auswahlverfahren

Die AMLA führt die Risikobewertung und das eigentliche Auswahlverfahren durch. Die endgültige Auswahl soll bis Ende 2027 bekannt gegeben werden.

2028: Beginn der direkten Aufsicht

Ab 2028 übernimmt die AMLA die unmittelbare geldwäscherechtliche Aufsicht über die ausgewählten Unternehmen und Gruppen.


Ersetzt die AMLA die BaFin?

Nein. Die AMLA ersetzt die nationalen Aufsichtsbehörden nicht.

Die BaFin und andere zuständige deutsche Behörden bleiben für die Beaufsichtigung der meisten Verpflichteten verantwortlich.

Das zukünftige Aufsichtssystem besteht jedoch aus mehreren miteinander verbundenen Ebenen:

  1. Die AMLA beaufsichtigt ausgewählte grenzüberschreitende Finanzunternehmen direkt.
  2. Nationale Behörden beaufsichtigen die übrigen Verpflichteten.
  3. Die AMLA entwickelt gemeinsame Methoden und Standards für die nationale Aufsicht.
  4. Bei grenzüberschreitenden Risiken übernimmt die AMLA Koordinierungs- und Vermittlungsaufgaben.
  5. Die AMLA kann die Qualität und Funktionsfähigkeit der nationalen Aufsicht untersuchen.

Auch Unternehmen, die nicht direkt von der AMLA beaufsichtigt werden, müssen deshalb mit Veränderungen rechnen.

Die von der AMLA entwickelten Methoden, Standards und Risikomodelle werden voraussichtlich schrittweise in nationale Prüfungen, Auskunftsersuchen und Aufsichtsmaßnahmen einfließen.


Was bedeutet die AMLA für Geldwäschebeauftragte?

Für Geldwäschebeauftragte verändert die AMLA vor allem die Anforderungen an Nachvollziehbarkeit, Datenqualität und Wirksamkeitsnachweise.

Die zentrale Frage lautet künftig nicht mehr allein:

Existieren angemessene interne Sicherungsmaßnahmen?

Zusätzlich muss beantwortet werden:

Kann das Unternehmen anhand konsistenter Daten und belastbarer Nachweise zeigen, dass diese Maßnahmen tatsächlich umgesetzt wurden und wirksam sind?

Besonders relevant werden folgende Handlungsfelder:

1. Risikomanagement überprüfen

Die Risikoanalyse muss die tatsächlichen Kunden-, Produkt-, Länder-, Vertriebs- und Transaktionsrisiken nachvollziehbar erfassen.

Zwischen den Ergebnissen der Risikoanalyse, den Sicherungsmaßnahmen und den Kontrollen muss ein erkennbarer Zusammenhang bestehen.

2. Kontrollwirksamkeit nachweisen

Kontrollpläne allein reichen nicht aus.

Das Unternehmen benötigt nachvollziehbare Nachweise über:

  • durchgeführte Kontrollen;
  • untersuchte Grundgesamtheiten;
  • verwendete Stichproben;
  • festgestellte Abweichungen;
  • Ursachenanalysen;
  • beschlossene Maßnahmen;
  • Erledigung und Wirksamkeitskontrolle.

3. Datenqualität verbessern

Aufsichtliche Risikobewertungen werden zunehmend datengetrieben.

Die relevanten Daten müssen vollständig, widerspruchsfrei und reproduzierbar sein. Dies betrifft insbesondere Angaben zu Kunden, Geschäftsbeziehungen, Risikoklassen, Transaktionen, Verdachtsmeldungen, Treffern, Kontrollen und festgestellten Mängeln.

4. Gruppenweite Konsistenz herstellen

Grenzüberschreitend tätige Gruppen müssen sicherstellen, dass Risikomethoden, Definitionen und Kontrollen innerhalb der Gruppe vergleichbar sind.

Unterschiedliche Datenmodelle und abweichende Risikoklassifizierungen können eine konsistente europäische Bewertung erheblich erschweren.

5. Feststellungen konsequent bearbeiten

Offene oder wiederkehrende Feststellungen können die Beurteilung der Kontrollwirksamkeit und damit des residualen Risikos negativ beeinflussen.

Feststellungen müssen daher:

  • vollständig erfasst;
  • nachvollziehbar priorisiert;
  • mit Verantwortlichkeiten versehen;
  • fristgerecht bearbeitet;
  • nach Abschluss auf Wirksamkeit geprüft werden.

6. Regulatorische Entwicklungen überwachen

Die EU-Geldwäscheverordnung enthält zahlreiche Mandate für technische Standards und Leitlinien.

Geldwäschebeauftragte müssen deshalb nicht nur die neuen Verordnungen kennen, sondern auch die Konkretisierungen der AMLA fortlaufend überwachen und in die internen Regelwerke übertragen.


Was sollten Verpflichtete jetzt tun?

Verpflichtete sollten nicht bis zur Bekanntgabe der unmittelbar beaufsichtigten Institute Ende 2027 warten.

Eine strukturierte AMLA-Vorbereitung sollte mindestens folgende Arbeitspakete umfassen:

  1. Prüfung der möglichen AMLA-Relevanz
    Erfassung der Tätigkeiten, Niederlassungen und grenzüberschreitenden Dienstleistungen innerhalb der Europäischen Union.
  2. Überprüfung der Risikoanalyse
    Beurteilung, ob inhärentes Risiko, Kontrollwirkung und verbleibendes Restrisiko nachvollziehbar voneinander getrennt werden.
  3. Datenbestandsaufnahme
    Ermittlung, aus welchen Systemen die für eine europäische Risikobewertung benötigten Informationen gewonnen werden können.
  4. Kontrollinventur
    Abgleich zwischen Risiken, Sicherungsmaßnahmen, Kontrollen und vorhandenen Wirksamkeitsnachweisen.
  5. Feststellungsmanagement
    Konsolidierung aller offenen internen und externen Prüfungsfeststellungen einschließlich Status, Frist und Verantwortlichkeit.
  6. Überprüfung der Governance
    Klärung der Verantwortlichkeiten von Geschäftsleitung, Geldwäschebeauftragtem, Fachbereichen, Interner Revision und gruppenweiten Funktionen.
  7. Regulatorisches Monitoring
    Laufende Auswertung der von der AMLA veröffentlichten Standards, Leitlinien und Konsultationspapiere.

Kontaktiert die AMLA Privatpersonen?

Die AMLA weist ausdrücklich darauf hin, dass sie Privatpersonen nicht zur Teilnahme an Ermittlungen, Projekten oder Verfahren auffordert.

Sie fordert von Bürgern keine Angaben zu Finanztransfers an, bietet keine Rückerstattungen an und verlangt keine Gebühren oder Zahlungen für die Freigabe oder Wiederbeschaffung von Vermögenswerten.

Kontakte, bei denen sich Personen als Mitarbeiter oder Beauftragte der AMLA ausgeben und Hilfe bei der Rückforderung verlorener Gelder versprechen, sind als möglicher Betrugsversuch zu behandeln.

Offizielle E-Mail-Adressen der AMLA enden auf:

@amla.europa.eu

Die AMLA stellt außerdem klar, dass sie keine Geldbußen oder Sanktionen gegen einzelne Bürger verhängt. Davon zu unterscheiden sind ihre aufsichtsrechtlichen Befugnisse gegenüber den von ihr beaufsichtigten Verpflichteten.


Die AMLA verändert die gesamte europäische Geldwäscheaufsicht

Die AMLA ist weit mehr als eine neue europäische Koordinierungsstelle.

Sie wird:

  • bedeutende Finanzunternehmen unmittelbar beaufsichtigen;
  • nationale Aufsichtspraktiken harmonisieren;
  • technische Standards und Leitlinien entwickeln;
  • europäische Risikobewertungsmethoden etablieren;
  • die Zusammenarbeit der FIUs verbessern;
  • die Anforderungen an Datenqualität und Kontrollwirksamkeit erhöhen.

Nur ein kleiner Teil der europäischen Finanzunternehmen wird ab 2028 unmittelbar von der AMLA beaufsichtigt.

Die Methoden, Standards und Erwartungen der Behörde werden jedoch mittelbar nahezu alle Verpflichteten erreichen.

Unternehmen sollten deshalb nicht ausschließlich prüfen, ob sie zu den ersten direkt beaufsichtigten Instituten gehören könnten.

Die entscheidende Frage lautet:

Kann das Unternehmen gegenüber einer zunehmend datengetriebenen und harmonisierten europäischen Aufsicht nachvollziehbar belegen, dass seine Risiken erkannt, seine Sicherungsmaßnahmen umgesetzt und seine Kontrollen wirksam sind?


Häufig gestellte Fragen zur AMLA

Wofür steht AMLA?

AMLA steht für „Authority for Anti-Money Laundering and Countering the Financing of Terrorism“. Auf Deutsch heißt sie „Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“.

Wo befindet sich der Sitz der AMLA?

Der Sitz der AMLA befindet sich in Frankfurt am Main.

Seit wann existiert die AMLA?

Die AMLA besitzt seit dem 26. Juni 2024 Rechtspersönlichkeit. Wesentliche Bestimmungen der AMLA-Verordnung gelten seit dem 1. Juli 2025.

Ab wann beaufsichtigt die AMLA Unternehmen direkt?

Die direkte Aufsicht über die ausgewählten Finanzunternehmen und Finanzgruppen beginnt im Jahr 2028.

Wie viele Unternehmen werden von der AMLA direkt beaufsichtigt?

In der ersten Auswahlrunde sollen bis zu 40 bedeutende und risikoreiche Finanzunternehmen oder Finanzgruppen ausgewählt werden.

Welche Unternehmen können ausgewählt werden?

Grundsätzlich können Finanzunternehmen und Finanzgruppen berücksichtigt werden, die in mindestens sechs EU-Mitgliedstaaten tätig sind. Die Auswahl richtet sich anschließend insbesondere nach ihrem inhärenten und residualen Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiko.

Ersetzt die AMLA die BaFin?

Nein. Die BaFin bleibt für die nationale Geldwäscheaufsicht zuständig. Die AMLA übernimmt jedoch die direkte Aufsicht über ausgewählte Unternehmen und entwickelt gemeinsame europäische Aufsichtsmethoden.

Ist die AMLA nur für Banken relevant?

Nein. Die AMLA ist neben Banken auch für weitere Unternehmen des Finanzsektors und mittelbar für Verpflichtete des Nichtfinanzsektors relevant. Ihre Standards und Methoden werden die Geldwäscheaufsicht in der gesamten Europäischen Union beeinflussen.


Quelle: https://www.amla.europa.eu/index_en