
Am 20. Mai 2025 hat die Europäische Union ihr 17. Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet. Ziel ist es, die russische Kriegsmaschinerie massiv einzuschränken und die Finanzierung des Angriffskriegs gegen die Ukraine weiter zu unterbinden. Die Maßnahmen umfassen wirtschaftliche, sektorale und personenbezogene Sanktionen und markieren die bisher umfassendste Reaktion der EU seit Kriegsbeginn im Jahr 2022.
Sanktionen gegen Russlands Schattenflotte und Ölindustrie
Inhalte
- Sanktionen gegen Russlands Schattenflotte und Ölindustrie
- Exportbeschränkungen für Rüstungsgüter und Dual-Use-Technologie
- Personen- und Organisationensanktionen
- Rechtliche Grundlagen der neuen Sanktionen
- EU erhöht den Druck auf Russland
- Beschluss (GASP) 2025/931
- 🛠️ Erweiterung der Exportbeschränkungen
- Maßnahmen gegen die russische „Schattenflotte“
- Verlängerung der Ausnahmeregelung für das Sakhalin-2-Projekt
- Inkrafttreten
- Verordnung (EU) 2025/932
- Erweiterung der Exportbeschränkungen
- Maßnahmen gegen die russische „Schattenflotte“
- Verlängerung der Ausnahmeregelung für das Sakhalin-2-Projekt
- Inkrafttreten
- Beschluss (GASP) 2025/936
- Erweiterung der Sanktionsliste
- Auswirkungen der Sanktionen
- Inkrafttreten
- Durchführungsverordnung (EU) 2025/933
- Neueintragungen in die Sanktionsliste
- Auswirkungen der Sanktionen
- Inkrafttreten
Ein Schwerpunkt des Pakets liegt auf der sogenannten „Schattenflotte“ Russlands, die unter fragwürdigen Bedingungen russisches Öl exportiert und so internationale Preisobergrenzen zu umgehen versucht. Mit dem neuen Sanktionspaket werden:
- 189 zusätzliche Schiffe gelistet (gesamt: 342 Schiffe)
- EU-Häfen für diese Tanker gesperrt
- Dienstleistungen wie Versicherung und Wartung untersagt
- Ein führender russischer Ölversicherer sanktioniert
Zudem wurde mit Surgutneftegas ein russischer Ölkonzern direkt sanktioniert – ein Novum mit Blick auf die Tiefe wirtschaftlicher Eingriffe.
Exportbeschränkungen für Rüstungsgüter und Dual-Use-Technologie
Das Paket verschärft die Exportverbote für Technologie, die militärisch genutzt werden kann:
- 31 neue Unternehmen aus Russland, China, Belarus, Israel, Serbien, VAE, Türkei, Vietnam und Usbekistan wurden auf die Liste für Exportbeschränkungen gesetzt.
- Darunter befinden sich Hersteller von CNC-Maschinen, UAV-Komponenten und chemischen Vorprodukten.
Die rechtliche Grundlage wurde dabei in der Verordnung (EU) 2025/932 und dem Beschluss (GASP) 2025/931 verankert.
Personen- und Organisationensanktionen
Zusätzlich wurden im Rahmen des Beschlusses (GASP) 2025/936 und der Durchführungsverordnung (EU) 2025/933 75 neue Einträge in die Sanktionslisten aufgenommen:
- 17 natürliche Personen
- 58 Organisationen
- Betroffen sind Akteure aus den Bereichen Militär, Logistik, Energie, IT und Kultur
- Maßnahmen: Vermögenssperre, Finanzierungsverbot, EU-Einreiseverbot
Rechtliche Grundlagen der neuen Sanktionen
Die rechtlichen Anpassungen betreffen unter anderem:
Rechtsakt | Zielrichtung | Inhalt / Maßnahmen |
---|
Beschluss (GASP) 2025/931 Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP | Restriktive Maßnahmen gegen Russlands Kriegskapazitäten | – Neue Exportverbote für Militärtechnologie und Dual-Use-Güter – Sanktionen gegen „Schattenflotte“ (189 neue Schiffe) – Erweiterung der Ausnahmeregelung für Sakhalin-2 bis 28.06.2026 |
Verordnung (EU) 2025/932 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 | Rechtsverbindliche Umsetzung auf EU-Ebene | – Konkretisierung der Durchführungsmaßnahmen zu o. g. Beschluss – Listung betroffener Unternehmen, Produkte und Schiffe – Verbote für Versicherungs-, Wartungs- und Hafenleistungen |
Beschluss (GASP) 2025/936 Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP | Politisch-individuelle Sanktionen | – Aufnahme von 75 neuen Einträgen (17 Personen, 58 Organisationen) – Maßnahmen gegen Akteure, die die Souveränität und territoriale Integrität der Ukraine bedrohen |
Durchführungsverordnung (EU) 2025/933 Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 | Bindende Umsetzung personenbezogener Sanktionen | – Gelistete Personen/Organisationen: • Militärlieferanten • Kulturinstitutionen • Logistik- und Ölindustrie – Vermögenssperre, Finanzverbote, Reisebeschränkungen |
EU erhöht den Druck auf Russland
Mit dem 17. Sanktionspaket verschärft die EU den wirtschaftlichen und politischen Druck auf Russland erneut. Insbesondere die gezielte Schwächung der Schattenflotte, neue Dual-Use-Verbote und internationale Akteurssanktionen markieren eine neue Qualität der Maßnahmen. Weitere Sanktionspakete sind laut EU-Außenbeauftragter Kaja Kallas bereits in Vorbereitung, solange Russland seinen Angriffskrieg fortsetzt.
Quellen:
https://www.bundesbank.de/de/service/finanzsanktionen/sanktionsregimes/-/russland-ukraine-610842
https://www.bafa.de/DE/Aussenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/Embargos/Russland/russland_node.html
Beschluss (GASP) 2025/931
Der Beschluss (GASP) 2025/931 des Rates vom 20. Mai 2025 aktualisiert und erweitert die bestehenden EU-Sanktionen gegen Russland im Rahmen des Beschlusses 2014/512/GASP. Diese Maßnahmen reagieren auf Russlands anhaltende Aggression gegen die Ukraine und zielen darauf ab, die militärische und wirtschaftliche Kapazität Russlands weiter einzuschränken.
🛠️ Erweiterung der Exportbeschränkungen
- 31 neue Organisationen wurden in Anhang IV aufgenommen, darunter auch Unternehmen aus Drittstaaten wie China, Belarus und Israel. Diese Organisationen unterstützen direkt oder indirekt Russlands militärisch-industriellen Komplex, insbesondere durch die Lieferung von Technologien wie unbemannten Luftfahrzeugen (UAVs) und CNC-Werkzeugmaschinen.
- Die Liste der sanktionierten Güter wurde erweitert um:
- Chemische Vorprodukte für energetische Materialien
- Ersatzteile für Werkzeugmaschinen
- Weitere Dual-Use-Güter, die zur Entwicklung oder Produktion russischer Militärsysteme beitragen können.EUR-Lex
Maßnahmen gegen die russische „Schattenflotte“
- 189 zusätzliche Schiffe wurden in Anhang XVI aufgenommen. Diese Schiffe sind Teil der sogenannten „Schattenflotte“, die russisches Öl unter Umgehung internationaler Sanktionen transportiert.
- Den gelisteten Schiffen wird der Zugang zu EU-Häfen und Schleusen untersagt, ebenso wie die Inanspruchnahme von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Seeverkehr.EUR-Lex
Verlängerung der Ausnahmeregelung für das Sakhalin-2-Projekt
- Die bestehende Ausnahmeregelung, die den Transport von Rohöl aus dem russischen Sakhalin-2-Projekt nach Japan erlaubt, wurde bis zum 28. Juni 2026 verlängert. Diese Maßnahme berücksichtigt Japans Energieversorgungssicherheit.EUR-Lex+1EUR-Lex+1
Inkrafttreten
- Der Beschluss trat am 21. Mai 2025, dem Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union, in Kraft.EUR-Lex
Für detaillierte Informationen und die vollständige Liste der betroffenen Organisationen und Schiffe können Sie den offiziellen Beschluss hier einsehen:
Beschluss (GASP) 2025/931 des Rates vom 20. Mai 2025
Diese Maßnahmen unterstreichen die Entschlossenheit der EU, auf Russlands fortgesetzte Verletzungen des Völkerrechts mit gezielten Sanktionen zu reagieren.
Verordnung (EU) 2025/932
Die Verordnung (EU) 2025/932 des Rates vom 20. Mai 2025 aktualisiert die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 und verstärkt die restriktiven Maßnahmen der EU gegen Russland im Kontext des anhaltenden Angriffskriegs gegen die Ukraine. Diese Änderungen wurden im Rahmen des 17. Sanktionspakets beschlossen und traten am 21. Mai 2025 in Kraft.
Erweiterung der Exportbeschränkungen
- 31 neue Organisationen wurden in Anhang IV aufgenommen, darunter auch Unternehmen aus Drittstaaten wie China, Belarus und Israel. Diese Organisationen unterstützen direkt oder indirekt Russlands militärisch-industriellen Komplex, insbesondere durch die Lieferung von Technologien wie unbemannten Luftfahrzeugen (UAVs) und CNC-Werkzeugmaschinen.
- Die Liste der sanktionierten Güter wurde erweitert um:
- Chemische Vorprodukte für energetische Materialien
- Ersatzteile für Werkzeugmaschinen
- Weitere Dual-Use-Güter, die zur Entwicklung oder Produktion russischer Militärsysteme beitragen können.
Maßnahmen gegen die russische „Schattenflotte“
- 189 zusätzliche Schiffe wurden in Anhang XLII aufgenommen. Diese Schiffe sind Teil der sogenannten „Schattenflotte“, die russisches Öl unter Umgehung internationaler Sanktionen transportiert.
- Den gelisteten Schiffen wird der Zugang zu EU-Häfen und Schleusen untersagt, ebenso wie die Inanspruchnahme von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Seeverkehr.
Verlängerung der Ausnahmeregelung für das Sakhalin-2-Projekt
- Die bestehende Ausnahmeregelung, die den Transport von Rohöl aus dem russischen Sakhalin-2-Projekt nach Japan erlaubt, wurde bis zum 28. Juni 2026 verlängert. Diese Maßnahme berücksichtigt Japans Energieversorgungssicherheit.
Inkrafttreten
- Die Verordnung trat am 21. Mai 2025, dem Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union, in Kraft.
Für detaillierte Informationen und die vollständige Liste der betroffenen Organisationen und Schiffe können Sie die offizielle Verordnung hier einsehen:
Verordnung (EU) 2025/932 des Rates vom 20. Mai 2025
Diese Maßnahmen unterstreichen die Entschlossenheit der EU, auf Russlands fortgesetzte Verletzungen des Völkerrechts mit gezielten Sanktionen zu reagieren.
Beschluss (GASP) 2025/936
Der Beschluss (GASP) 2025/936 des Rates vom 20. Mai 2025 aktualisiert den Beschluss 2014/145/GASP und erweitert die restriktiven Maßnahmen der EU gegen Russland im Zusammenhang mit Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
Erweiterung der Sanktionsliste
- 17 natürliche Personen und 58 Organisationen wurden neu in die Sanktionsliste aufgenommen.
- Die betroffenen Personen und Organisationen sind in Aktivitäten involviert, die die territoriale Integrität, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
Auswirkungen der Sanktionen
- Einfrieren von Vermögenswerten: Alle Vermögenswerte der gelisteten Personen und Organisationen innerhalb der EU werden eingefroren.
- Verbot der Bereitstellung von Geldern: EU-Bürgern und -Unternehmen ist es untersagt, den gelisteten Personen und Organisationen finanzielle Mittel oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen.
- Reisebeschränkungen: Den gelisteten natürlichen Personen wird die Einreise in die EU sowie der Transit durch EU-Mitgliedstaaten untersagt.
Inkrafttreten
- Der Beschluss trat am 21. Mai 2025, dem Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union, in Kraft.
Für detaillierte Informationen und die vollständige Liste der betroffenen Personen und Organisationen können Sie den offiziellen Beschluss hier einsehen:
Beschluss (GASP) 2025/936 des Rates vom 20. Mai 2025
Diese Maßnahmen verdeutlichen die Entschlossenheit der EU, auf Handlungen zu reagieren, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine gefährden.
Durchführungsverordnung (EU) 2025/933
Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/933 des Rates vom 20. Mai 2025 ergänzt die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 durch die Aufnahme von 17 natürlichen Personen und 58 Organisationen in die Sanktionsliste. Diese Maßnahme ist Teil des 17. Sanktionspakets der EU und zielt darauf ab, Personen und Einrichtungen zu sanktionieren, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
Neueintragungen in die Sanktionsliste
Die aufgenommenen Personen und Organisationen sind in verschiedenen Bereichen tätig, darunter:
- Militärisch-industrieller Komplex: Führungskräfte und Unternehmen, die militärische Ausrüstung und Technologie für die russischen Streitkräfte entwickeln und liefern.EUR-Lex
- Unbemannte Luftfahrzeugsysteme (UAV): Hersteller und Entwickler von Drohnentechnologie, die im Angriffskrieg gegen die Ukraine eingesetzt wird.
- Kulturelle Einrichtungen: Institutionen, die durch ihre Aktivitäten die russische Besatzungspolitik in den besetzten ukrainischen Gebieten unterstützen.
- Energie- und Logistikunternehmen: Firmen, die durch ihre Dienstleistungen die russische Kriegsführung indirekt unterstützen.
Auswirkungen der Sanktionen
Die gelisteten Personen und Organisationen unterliegen folgenden restriktiven Maßnahmen:
- Einfrieren von Vermögenswerten: Alle Vermögenswerte innerhalb der EU werden eingefroren.
- Verbot der Bereitstellung von Geldern: EU-Bürgern und -Unternehmen ist es untersagt, den gelisteten Personen und Organisationen finanzielle Mittel oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen.
- Reisebeschränkungen: Den gelisteten natürlichen Personen wird die Einreise in die EU sowie der Transit durch EU-Mitgliedstaaten untersagt.
Inkrafttreten
Die Verordnung trat am 21. Mai 2025, dem Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union, in Kraft.
Für detaillierte Informationen und die vollständige Liste der betroffenen Personen und Organisationen können Sie die offizielle Verordnung hier einsehen:
Durchführungsverordnung (EU) 2025/933 des Rates vom 20. Mai 2025
Diese Maßnahmen verdeutlichen die Entschlossenheit der EU, auf Handlungen zu reagieren, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine gefährden.