EBA Entwurf RTS Periodische Strafzahlungen (PePPs)

EBA Entwurf RTS Periodische Strafzahlungen (PePPs)

EBA Entwurf RTS Periodische Strafzahlungen (PePPs)

Titel: COMMISSION DELEGATED REGULATION (EU) …/…
Zweck: Harmonisierung der Klassifikation von Verstößen, der Bemessung von Sanktionen sowie der Anwendung von Zwangsgeldern in Form von periodischen Strafzahlungen (PePPs) in der gesamten EU.


Struktur nach Abschnitten und Artikeln

Kapitel 1 – Klassifikation der Schwere von Verstößen

ArtikelInhalt
Art. 1Indikatoren zur Einstufung der Schwere von Verstößen (z. B. Systematik, Wiederholung, finanzielle Auswirkungen, Gefährdung der Integrität des Finanzsystems)
Art. 2Einteilung in 4 Schwerekategorien:
1 = geringfügig
2 = mittel
3 = schwer
4 = besonders schwer
Art. 3Rechtswirkung der Klassifikation: Kategorie 3 oder 4 gilt automatisch als schwerwiegender, wiederholter oder systematischer Verstoß i.S.d. Art. 55(1) AMLD6

Kapitel 2 – Kriterien zur Festsetzung von Geldbußen und Anwendung von Maßnahmen

ArtikelInhalt
Art. 4Kriterien für die Höhe der Geldbuße:
– Umfang/Wiederholung des Verstoßes
– Umsatz/Finanzkraft des Verpflichteten
– Kooperation mit Behörden
– Kooperation mit Behörden
– Schadensausmaß
– Dauer des Verstoßes
Art. 5Kriterien für die Anwendung der maßgeblichen Verwaltungsmaßnahmen (z. B. Lizenzentzug, Geschäftsbeschränkungen, Governance-Wechsel):
– Wiederholung
– Systemische Relevanz
– Führungsverantwortung

Kapitel 3 – Methodik zur Verhängung von Periodic Penalty Payments (PePPs)

PePPs = Zwangsgelder, um fortbestehende Verstöße zu beenden.

ArtikelInhalt
Art. 6Allgemeine Grundsätze zur Anwendung von PePPs
Art. 7Pflicht zur Mitteilung der Feststellungen an das Institut & Gewährung des Anhörungsrechts
Art. 8Entscheidung über die PePP-Verhängung: formale Anforderungen, Begründungspflicht
Art. 9Berechnung:
– Bezug auf Anzahl der Tage bis zur Abstellung des Verstoßes
– Maximalhöhe/Verhältnismäßigkeit
– Möglichkeit der Staffelung oder täglichen Wiederholung
Art. 10Verjährungsfrist für die Vollstreckung/Einziehung
Art. 11Inkrafttreten der Verordnung

Kernziele der RTS

  • Einheitlichkeit: Gleiche Verstöße → gleiche Sanktionen → gleiche Abschreckung
  • Verhältnismäßigkeit: Berücksichtigung von Größe, Risikoprofil, Kooperationsbereitschaft
  • Rechtsklarheit: Klare Schwellenwerte, verpflichtende Kategorisierung, begründete Ermessensspielräume
  • Durchsetzungskraft: Neue Rolle der PePPs als wiederkehrendes Zwangsmittel zur Beendigung laufender Verstöße

Quelle:

https://www.eba.europa.eu/publications-and-media/events/consultation-proposed-rts-context-ebas-response-european-commissions-call-advice-new-amla-mandates