
EBA Entwurf RTS Periodische Strafzahlungen (PePPs)
Inhalte
- EBA Entwurf RTS Periodische Strafzahlungen (PePPs)
- Struktur nach Abschnitten und Artikeln
- Kapitel 1 – Klassifikation der Schwere von Verstößen
- Kapitel 2 – Kriterien zur Festsetzung von Geldbußen und Anwendung von Maßnahmen
- Kapitel 3 – Methodik zur Verhängung von Periodic Penalty Payments (PePPs)
- Kernziele der RTS
Titel: COMMISSION DELEGATED REGULATION (EU) …/…
Zweck: Harmonisierung der Klassifikation von Verstößen, der Bemessung von Sanktionen sowie der Anwendung von Zwangsgeldern in Form von periodischen Strafzahlungen (PePPs) in der gesamten EU.
Struktur nach Abschnitten und Artikeln
Kapitel 1 – Klassifikation der Schwere von Verstößen
Artikel | Inhalt |
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Art. 1 | Indikatoren zur Einstufung der Schwere von Verstößen (z. B. Systematik, Wiederholung, finanzielle Auswirkungen, Gefährdung der Integrität des Finanzsystems) |
Art. 2 | Einteilung in 4 Schwerekategorien: 1 = geringfügig 2 = mittel 3 = schwer 4 = besonders schwer |
Art. 3 | Rechtswirkung der Klassifikation: Kategorie 3 oder 4 gilt automatisch als schwerwiegender, wiederholter oder systematischer Verstoß i.S.d. Art. 55(1) AMLD6 |
Kapitel 2 – Kriterien zur Festsetzung von Geldbußen und Anwendung von Maßnahmen
Artikel | Inhalt |
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Art. 4 | Kriterien für die Höhe der Geldbuße: – Umfang/Wiederholung des Verstoßes – Umsatz/Finanzkraft des Verpflichteten – Kooperation mit Behörden – Kooperation mit Behörden – Schadensausmaß – Dauer des Verstoßes |
Art. 5 | Kriterien für die Anwendung der maßgeblichen Verwaltungsmaßnahmen (z. B. Lizenzentzug, Geschäftsbeschränkungen, Governance-Wechsel): – Wiederholung – Systemische Relevanz – Führungsverantwortung |
Kapitel 3 – Methodik zur Verhängung von Periodic Penalty Payments (PePPs)
PePPs = Zwangsgelder, um fortbestehende Verstöße zu beenden.
Artikel | Inhalt |
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Art. 6 | Allgemeine Grundsätze zur Anwendung von PePPs |
Art. 7 | Pflicht zur Mitteilung der Feststellungen an das Institut & Gewährung des Anhörungsrechts |
Art. 8 | Entscheidung über die PePP-Verhängung: formale Anforderungen, Begründungspflicht |
Art. 9 | Berechnung: – Bezug auf Anzahl der Tage bis zur Abstellung des Verstoßes – Maximalhöhe/Verhältnismäßigkeit – Möglichkeit der Staffelung oder täglichen Wiederholung |
Art. 10 | Verjährungsfrist für die Vollstreckung/Einziehung |
Art. 11 | Inkrafttreten der Verordnung |
Kernziele der RTS
- Einheitlichkeit: Gleiche Verstöße → gleiche Sanktionen → gleiche Abschreckung
- Verhältnismäßigkeit: Berücksichtigung von Größe, Risikoprofil, Kooperationsbereitschaft
- Rechtsklarheit: Klare Schwellenwerte, verpflichtende Kategorisierung, begründete Ermessensspielräume
- Durchsetzungskraft: Neue Rolle der PePPs als wiederkehrendes Zwangsmittel zur Beendigung laufender Verstöße
Quelle: