Risikobasierte Prüfungs-/Überwachungshandlungen des GwB

Risikobasierte Prüfungs-/Überwachungshandlungen des GwB

Risikobasierte Prüfungs-/Überwachungshandlungen des GwB

Inhalte

Risikobasierte Prüfungs-/ Überwachungshandlungen des GwB

·         Der GWB hat durch risikobasierte Überwachungshandlungen im Rahmen eines strukturierten Vorgehens die Angemessenheit und Wirksamkeit der eingerichteten Organisations- und Arbeitsanweisungen und der geschäfts- und kundenbezogenen internen Sicherungssysteme des Unternehmens (vgl. § 6 GwG) sicherzustellen.

·         In die Überwachung sind grundsätzlich alle wesentlichen Bereiche des Verpflichteten unter Berücksichtigung der Risiken der einzelnen Geschäftsbereiche einzubeziehen.

·         Der GWB nimmt die Überwachung durch eigene risikobasierte Prüfungshandlungen oder durch Prüfungshandlungen Dritter vor.

·         Überwachungshandlungen beziehen sich auch auf Transaktionen und Geschäftsbeziehungen, die aufgrund des Erfahrungswissens des Verpflichteten mit Geldwäsche- oder Terrorismusfinanzierungsrisiken behaftet sein können.

·         Diese Überwachungshandlungen bestehen unabhängig von den retrospektiven Prüfungspflichten der Internen Revision.

·         Im Gegensatz zu den Prüfungen der Innenrevision führt der GWB seine Überwachungshandlungen im Zusammenhang mit der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erforderlichenfalls prozessbegleitend oder zumindest zeitnah durch.

·         Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der GWB ferner das Recht, uneingeschränkt Stichproben durchzuführen.

·         Transaktionen, die im Verhältnis zu vergleichbaren Transaktionen besonders komplex oder groß sind oder ohne offensichtlichen wirtschaftlichen oder rechtmäßigen Zweck erfolgen (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 GwG), sind vom GWB zu untersuchen (vgl. § 15 Abs. 5 Nr. 1 GwG).

Wichtigste Quelle:

·         FATF Recommendations (June 2019)

·         FATF Guidance on AML/CFT-related data and statistics (November 2015)

·         FATF Guidance on Correspondent Banking (October 2016)

·         FATF Guidance – Private Sector Information Sharing (November 2017)

·         FATF Guidance on AML/CFT measures and financial inclusion, with a supplement on customer due diligence (November 2017)

·         FATF Guidance on Counter Proliferation Financing (February 2018)

·         FATF Guidance on Digital ID (March 2020)

·         4. EU Geldwäscherichtlinie / Richtlinie (EU) 2015/849

·         5. EU Geldwäscherichtlinie / Richtlinie (EU) 2018/843

·         6. EU Geldwäscherichtlinie / Richtlinie (EU) 2018/1673

·         EBA-Leitlinien zu Risikofaktoren/ JC 2017 37

·         EBA-Leitlinien zu Risikofaktoren/ Entwurf JC 2019 87

·         Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz/ GwG 2020)

·         BaFin-Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (BaFin-AuA GwG 2020)

·         BaFin-Auslegungs- und Anwendungshinweise – Besonderer Teil für Versicherungsunternehmen (BaFin-AuA GwG – BT VU 2020)

·         Anlage 5 zu § 27 Prüfungsberichtsverordnung (PrüfbV)

Zielgruppe

Dieses Seminar ist konzipiert für Geldwäsche-Beauftragte und ihre Mitarbeiter sowie verantwortliche Mitarbeiter folgender Bereiche: Compliance, Recht, Zahlungsverkehr, Interne Revision, Rechnungswesen, Organisation, Auslandsgeschäft und Vertrieb. Darüber hinaus angesprochen sind auch die Mitglieder des Vorstandes und der Geschäftsleitung.

Zu den verpflichteten Unternehmen gehören Kreditinstitute, Finanzdienstleister, Leasing- und Factoringunternehmen, Versicherungen, Spielbanken und Online-Glücksspielanbieter.

Gemäß Geldwäschegesetz verpflichtet sind zudem Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Vermögensverwalter, Treuhänder, Versicherungsmakler, Immobilienmakler, Kunsthändler, Juweliere, Schmuckhändler und Automobilhändler.

Tagesablauf

Seminarbeginn: 9:30 Uhr

Vormittagspause: 11:00 Uhr – 11:30 Uhr

Mittagspause: 13:00 Uhr – 14:00 Uhr

Nachmittagspause: 15:30 – 16:00 Uhr

Seminarende: 17:30 Uhr

Seminarpreis

Im Seminarpreis enthalten sind ein USB-Stick mit den Vortragsunterlagen als E-Book (PDF), Arbeitspapiere als Ausdruck, Erfrischungsgetränke, Kaffee, Tee, Snacks sowie ein umfangreiches Mittags-Buffet (Vorspeisen, Hauptgerichte und Desserts)

790,00 € zzgl. 19% MwSt.

Seminartermine

Anmeldung

anmeldung@geldwaesche-beauftragte.de