Zuständige Aufsichtsbehörden

Zuständige Aufsichtsbehörden

  1. Für Rechtsanwälte und Kammerrechtsbeistände nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG ist die jeweils örtliche zuständige Rechtsanwaltskammer die zuständige Aufsichtsbehörde.Übersicht der regionalen Rechtsanwaltskammern
  2. Für Patentanwälte nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG ist die Patentanwaltskammer die zuständige Aufsichtsbehörde.Weitere Informationen zur Patentanwaltskammer
  3. Für Notare nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG ist der jeweilige Präsident des Landgerichts zuständig, in dessen Bezirk der Notar seinen Sitz hat.Gerichte- und Staatsanwaltschaftenfinder des Bundesministerium der Justiz
  4. Für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG ist die Wirtschaftsprüferkammer die zuständige Aufsichtsbehörde.Weitere Informationen zur Wirtschaftsprüferkammer
  5. Für Steuerberater und Steuerbevollmächtigte nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG ist die jeweils örtlich zuständige Steuerberaterkammer die zuständige Aufsichtsbehörde.Übersicht der insgesamt 21 Steuerberaterkammern
  6. Für die Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen nach § 2 Abs. 1 Nr. 15 GwG ist zuständige Aufsichtsbehörde, soweit das Landesrecht nichts anderes bestimmt, die für die Erteilung der glücksspielrechtlichen Erlaubnis zuständige Behörde (i.d.R. die örtlichen Gewerbeämter).
  7. Für die übrigen Verpflichteten, u.a.
    • Güterhändler nach § 2 Abs. 1 Nr. 16 GwG,
    • Immobilienmakler nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 GwG,
    • Finanzunternehmen nach § 2 Abs. 1 Nr. 6 GwG,
    • Versicherungsvermittler nach § 2 Abs. 1 Nr. 8 GwG und
    • Dienstleister für Gesellschaften und für Treuhandvermögen oder Treuhänder nach § 2 Abs. 1 Nr. 13 GwG
    liegt die Zuständigkeit bei der jeweils nach Bundes- oder Landesrecht zuständigen Stelle.

In der folgenden nach Bundesländern sortierten Übersicht erhalten Sie weitere Informationen zu den jeweiligen Zuständigkeiten.

BundesländerZuständigkeiten
Baden-WürttembergRegierungspräsidien Baden-Württemberg
BayernRegierung von Niederbayern
Regierung von Mittelfranken
BerlinSenatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
BrandenburgMinisterium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg
BremenSenatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
HamburgBehörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
HessenAllgemeine Informationen
Regierungspräsidium Darmstadt
Regierungspräsidium Gießen
Regierungspräsidium Kassel
Mecklenburg-VorpommernMinisterium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
NiedersachsenLandeshauptstadt Hannover, Stadt Göttingen, Region Hannover, Landkreise und kreisfreie Städte
Nordrhein-WestfalenBezirksregierung Arnsberg
Bezirksregierung Detmold
Bezirksregierung Düsseldorf
Bezirksregierung Köln
Bezirksregierung Münster
Rheinland-PfalzLandkreise und kreisfreie Städte
SaarlandLandesverwaltungsamt des Saarlandes
SachsenLandesdirektion Sachsen
Sachsen-AnhaltLandesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Schleswig-HolsteinFinanzministerium des Landes Schleswig-Holstein
ThüringenThüringer Landesverwaltungsamt
Zuständige Aufsichtsbehörden nach Bundesländern

Quelle: https://www.zoll.de/DE/Service_II/FIU-intern/Nichtfinanzsektor/nichtfinanzsektor_node.html