
§ 261 StGB wurde am 18.03.2021 durch Artikel 1 und § 43 GwG wurde am 18.03.2021 durch Artikel 5 Abs. 5 Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche (GwStrRVG) vom 09.03.2021 in BGBl. I S. 327 geändert.
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