DK-Stellungnahme zum Regierungsentwurf für ein Umsetzungsgesetz zur 4. Geldwäsche-Richtlinie
15. März 2017
Die Deutsche Kreditwirtschaft ist seit Einführung der Geldwäschegesetzgebung in Deutschland eine der am intensivsten einbezogenen Adressatengruppen. Insbesondere im Hinblick auf die technische Prävention von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung verfügen die Kreditinstitute über weit entwickelte Abwehrsysteme. Zudem gewährleisten sie im Kontakt mit ihren Kunden auf gesetzlicher Grundlage eine flächendeckende und systematische Erhebung von Identifizierungsdaten. Vor diesem Hintergrund nehmen wir gern die Gelegenheit wahr, zum Regierungsentwurf eines Umsetzungsgesetzes zur 4. EU-Geldwäsche-Richtlinie vom 22. Februar 2017 Stellung zu nehmen.
Hier zum Download: 170313_DK-Stellungnahme_UmsetzungsG_4._Gw-RL
Quelle: https://die-dk.de/themen/stellungnahmen/stellungnahme-zum-regierungsentwurf-fur-ein-umsetzungsgesetz-zur-4-geldwasche-richtlinie/