FATF-Bericht 2026: Geldwäsche bei Glücksspiel und Online-Gaming

FATF-Bericht 2026: Geldwäsche bei Glücksspiel und Online-Gaming

Die Financial Action Task Force (FATF) warnt in ihrem aktuellen Bericht „Risks of Gaming and Gambling“ vom 9. September 2026 vor zunehmenden Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken im Glücksspiel- und Gaming-Sektor. Insbesondere Online-Casinos, Sportwetten, Kryptowährungen, digitale Zahlungsdienstleister und illegale Glücksspielplattformen stehen im Mittelpunkt der Untersuchung. Für Geldwäschebeauftragte ergeben sich daraus wichtige Erkenntnisse für die Risikoanalyse, das Transaktionsmonitoring und die Identifizierung verdächtiger Geschäftsbeziehungen.

FATF untersucht neue Geldwäscherisiken im Glücksspielsektor

Die Glücksspielindustrie hat sich in den vergangenen Jahren grundlegend verändert. Während traditionelle Spielbanken und stationäre Wettbüros bereits seit Langem als geldwäscherelevant gelten, entstehen durch digitale Geschäftsmodelle zusätzliche Risiken.

Online-Casinos, Sportwettenanbieter und Gaming-Plattformen ermöglichen grenzüberschreitende Zahlungen, die Nutzung unterschiedlicher Zahlungsmethoden und die Übertragung von Vermögenswerten zwischen verschiedenen Beteiligten.

Die FATF hat diese Entwicklungen in ihrem Bericht „Risks of Gaming and Gambling – Red Flag Risk Indicators“ untersucht.

Die Analyse basiert unter anderem auf Fragebogenantworten aus 80 Jurisdiktionen, schriftlichen Stellungnahmen aus 29 Jurisdiktionen sowie Konsultationen mit Branchenvertretern und weiteren Experten.

Untersucht wurden insbesondere:

  • Stationäre Spielbanken und Online-Casinos
  • Sportwetten und weitere Wettangebote
  • Lotterien, Spielautomaten und andere Glücksspielformen
  • Online-Videospiele und mobile Gaming-Plattformen
  • Illegale und nicht lizenzierte Glücksspielanbieter
  • Zahlungsdienstleister, E-Wallets und virtuelle Vermögenswerte
  • Verbindungen zwischen Glücksspielplattformen und sozialen Netzwerken

Die zentrale Erkenntnis: Glücksspiel und Online-Gaming sind zunehmend Bestandteil eines internationalen, digital vernetzten Zahlungsökosystems. Dadurch entstehen zusätzliche Möglichkeiten für Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und die Verschleierung wirtschaftlich Berechtigter.

1. Online-Casinos und Sportwetten besonders anfällig für Geldwäsche

Nach den Erkenntnissen der FATF zählen stationäre Casinos, Online-Casinos und Sportwetten zu den besonders geldwäschegefährdeten Bereichen des Glücksspielsektors.

Dabei unterscheiden sich die Risiken erheblich nach Geschäftsmodell, Zahlungsweg und Ausgestaltung des Glücksspielangebots.

Ein wesentliches Geldwäscherisiko besteht darin, dass Gelder auf Glücksspielkonten eingezahlt und anschließend als vermeintliche Spielgewinne oder Kontoguthaben ausgezahlt werden.

Auffällige Konstellationen sind beispielsweise:

  • Hohe Einzahlungen bei geringer oder fehlender tatsächlicher Spielaktivität
  • Auszahlungen auf andere Konten als die ursprünglich verwendeten Einzahlungskonten
  • Verwendung zahlreicher unterschiedlicher Zahlungsmittel
  • Auffällige Wettmuster mit geringem Verlustrisiko
  • Koordinierte Wetten zwischen mehreren Spielern
  • Ungewöhnlich hohe oder häufige Auszahlungen

Besonders relevant sind sogenannte Non-Genuine Play Patterns: Spieler zahlen erhebliche Beträge ein, setzen jedoch nur vergleichsweise geringe Summen tatsächlich ein und lassen sich anschließend das verbleibende Guthaben auszahlen.

Für Geldwäschebeauftragte ist deshalb nicht allein das Transaktionsvolumen entscheidend. Besonders wichtig ist das Verhältnis zwischen Einzahlungen, tatsächlicher Spielaktivität und Auszahlungen.

2. Kryptowährungen, E-Wallets und Drittzahlungen erhöhen die Risiken

Einen weiteren Schwerpunkt setzt die FATF auf die zunehmende Vielfalt der Zahlungsmethoden.

Neben Bargeld, Kreditkarten und klassischen Banküberweisungen können Glücksspielanbieter unter anderem folgende Zahlungsmittel und Zahlungswege nutzen:

  • Kryptowährungen und andere virtuelle Vermögenswerte
  • Elektronische Geldbörsen (E-Wallets)
  • Mobile Zahlungsdienste
  • Prepaid-Karten und Gutscheine
  • Zahlungsintermediäre und internationale Zahlungsdienstleister

Die Kombination dieser Zahlungsinstrumente kann die Nachvollziehbarkeit der Geldströme erschweren.

Besonders auffällig sind Transaktionen, bei denen mehrere Einzahler Gelder auf ein Glücksspielkonto übertragen und anschließend eine Auszahlung an einen einzelnen Begünstigten erfolgt.

Auch die Verwendung unterschiedlicher Konten, Zahlungsdienstleister und Kryptowährungen kann auf eine erhöhte Geldwäschegefährdung hinweisen.

Die FATF nennt ausdrücklich Einzahlungen durch Dritte, die Aufteilung von Einzahlungen in kleinere Beträge sowie die Zusammenführung unterschiedlicher Zahlungsquellen als relevante Risikoindikatoren.

Konsequenz für das Transaktionsmonitoring: Kreditinstitute und Zahlungsdienstleister sollten bei relevanten Geschäftsbeziehungen nicht nur einzelne Überweisungen betrachten. Sie sollten auch Zahlungsströme über mehrere Konten, Zahlungsmethoden und Begünstigte hinweg analysieren.

3. Illegale Glücksspielplattformen als bedeutender Risikofaktor

Besondere Aufmerksamkeit widmet die FATF illegalen und nicht lizenzierten Glücksspielanbietern.

In einzelnen Staaten erreicht oder übersteigt der illegale Glücksspielmarkt nach den Erkenntnissen der FATF sogar das Volumen des legalen Marktes.

Illegale Anbieter können unter anderem durch grenzüberschreitende Geschäftsmodelle, fehlende Kundensorgfaltspflichten und intransparente Unternehmensstrukturen erhebliche Geldwäscherisiken verursachen.

Komplexe Eigentümerstrukturen können die Identifizierung der Personen erschweren, die letztlich die Kontrolle ausüben.

Ein besonders relevanter Risikoindikator ist die Verschleierung des tatsächlichen Zahlungszwecks durch sogenannte „Sham Merchants“.

Dabei werden Glücksspieltransaktionen über scheinbar gewöhnliche Handelsunternehmen abgewickelt. Entsprechende Zahlungen können im Zahlungsverkehr dadurch wie reguläre Einzelhandelstransaktionen erscheinen.

Für Banken, Zahlungsdienstleister und Acquirer können sich daraus erhebliche Risiken ergeben.

Geldwäschebeauftragte sollten deshalb insbesondere bei auffälligen Zahlungsdienstleistern, Online-Händlern und Glücksspielunternehmen die tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit sowie die Plausibilität der Transaktionsstrukturen hinterfragen.

4. Online-Gaming: Neue Risiken der Terrorismusfinanzierung

Die FATF unterscheidet ausdrücklich zwischen klassischem Glücksspiel (Gambling) und digitalen Videospielen beziehungsweise Online-Gaming (Gaming).

Nach den vorliegenden Erkenntnissen erfolgt Geldwäsche über Gaming-Angebote bislang in geringerem Umfang sowie mit geringerer dokumentierter Häufigkeit und Komplexität als über klassische Glücksspielangebote.

Bei der Terrorismusfinanzierung identifiziert die FATF im Bereich Online-Gaming hingegen besser dokumentierte Missbrauchsmöglichkeiten als im traditionellen Glücksspielbereich.

Eine besondere Rolle spielen die Verbindungen zwischen Gaming-Plattformen, sozialen Netzwerken und digitalen Kommunikationsdiensten.

Diese können unter anderem genutzt werden für:

  • Die Verbreitung extremistischer Propaganda
  • Die Kontaktaufnahme und Rekrutierung
  • Die Koordination illegaler Aktivitäten
  • Die Beschaffung finanzieller Mittel zur Terrorismusfinanzierung

Damit gewinnen neben klassischen Zahlungsindikatoren auch plattformbezogene Risiken und die Identifizierung auffälliger Nutzerstrukturen an Bedeutung.

Die FATF stellt zugleich fest, dass die dokumentierten Risiken der Proliferationsfinanzierung im Gaming- und Glücksspielsektor bislang sehr begrenzt sind.

5. FATF veröffentlicht konkrete Red Flags für Geldwäschebeauftragte

Ein wesentlicher Bestandteil der Veröffentlichung ist die Zusammenstellung konkreter Risikoindikatoren.

Diese lassen sich fünf Kategorien zuordnen.

Auffälliges Kundenverhalten und Kundenprofil

Zu den relevanten Warnsignalen gehören:

  • Unstimmigkeiten bei Identitäts- und Adressdaten
  • Verweigerung oder Umgehung von Kundensorgfaltsmaßnahmen
  • Vermögensverhältnisse, die nicht zum bekannten Kundenprofil passen
  • Unklare oder nicht belegte Herkunft der eingesetzten Gelder
  • Verwendung fremder Konten oder Zahlungsmittel
  • Verbindungen zu Hochrisikostaaten oder sanktionierten Personen

Auch ungewöhnliches Interesse an internen Kontrollmechanismen, Meldeschwellen oder gesetzlichen Meldepflichten kann ein weiterer Risikoindikator sein.

Auffälligkeiten bei Online-Konten

Bei Online-Glücksspielplattformen nennt die FATF insbesondere:

  • Mehrere Nutzerkonten unter verschiedenen Identitäten mit identischer IP-Adresse oder demselben Gerät
  • Wiederholte Verwendung von VPN-Verbindungen zur Verschleierung des Standorts
  • Abweichungen zwischen angegebenem Wohnsitz und technisch ermitteltem Standort
  • Plötzliche hohe Einzahlungen auf zuvor inaktive Konten
  • Auffällige Änderungen der Einzahlungs- und Auszahlungsmuster

Ein einzelnes technisches Merkmal, etwa die Verwendung eines VPN, begründet allerdings noch keinen Geldwäscheverdacht.

Ungewöhnliche Wettmuster

Bei Sportwetten und Online-Casinos können insbesondere folgende Verhaltensweisen relevant sein:

  • Absicherung verschiedener möglicher Wettergebnisse
  • Koordinierte Wetten mehrerer Spieler
  • Wiederholte Verluste zugunsten bestimmter anderer Spieler
  • Auffällige, kaum nachvollziehbare Gewinnserien
  • Große Einzahlungen bei minimaler Spielaktivität
  • Wetten auf möglicherweise manipulierte Sportereignisse

Auch sogenannte Peer-to-Peer-Anomalien, etwa das gezielte Übertragen von Spielwerten auf andere Teilnehmer (Chip Dumping), werden von der FATF als Risikoindikatoren genannt.

Auffällige Zahlungsstrukturen

Die FATF nennt unter anderem:

  • Zahlreiche Einzahlungen innerhalb kurzer Zeiträume
  • Einzahlungen durch wirtschaftlich nicht verbundene Dritte
  • Verwendung mehrerer Zahlungsmethoden unterschiedlicher Inhaber
  • Sofortige Auszahlungen ohne nennenswerte Spielaktivität
  • Überweisungen von zahlreichen internationalen Bankkonten
  • Zahlungen in Hochrisikostaaten oder an ungewöhnliche Begünstigte

Besonders relevant ist die Zusammenführung zahlreicher kleiner Einzahlungen zu größeren Auszahlungen an einzelne Personen.

Auffälligkeiten bei Glücksspielanbietern und Plattformen

Auch die Anbieter selbst können erhöhte Risiken aufweisen.

Dazu gehören:

  • Intransparente wirtschaftlich Berechtigte
  • Komplexe internationale Gesellschaftsstrukturen
  • Unzureichende geldwäscherechtliche Kontrollen
  • Fehlende oder unzureichende Beaufsichtigung von Dienstleistern
  • Wirtschaftlich nicht nachvollziehbare Geschäftsbeziehungen
  • Auffällige Umsatzsteigerungen ohne plausible wirtschaftliche Erklärung
  • Häufige Änderungen von Unternehmensnamen oder Internetadressen

Diese Indikatoren sind insbesondere für Kreditinstitute relevant, die Glücksspielunternehmen oder Zahlungsdienstleistern Konten und Zahlungsverkehrsdienstleistungen bereitstellen.

6. Was bedeutet der FATF-Bericht für die Risikoanalyse nach dem GwG?

Für Geldwäschebeauftragte in Deutschland liefern die FATF-Erkenntnisse wichtige Anhaltspunkte für die Weiterentwicklung der unternehmensweiten Risikoanalyse gemäß § 5 Geldwäschegesetz (GwG).

Der Bericht begründet selbst keine neuen gesetzlichen Verpflichtungen. Er enthält jedoch aktuelle internationale Erkenntnisse, die bei der Identifizierung und Bewertung relevanter Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken berücksichtigt werden können.

Insbesondere sollten die folgenden Fragen geprüft werden:

Geschäftsbeziehungsrisiken: Bestehen unmittelbare oder mittelbare Geschäftsbeziehungen zu Glücksspielunternehmen, Online-Casinos, Wettanbietern oder Gaming-Plattformen?

Transaktionsrisiken: Werden ungewöhnliche Zahlungsstrukturen, Drittzahlungen oder auffällige Ein- und Auszahlungsbewegungen ausreichend erkannt?

Länderrisiken: Bestehen Verbindungen zu Staaten mit erhöhten Geldwäscherisiken, unzureichender Glücksspielregulierung oder problematischen Aufsichtsstrukturen?

Produktrisiken: Ermöglichen angebotene Zahlungsprodukte schnelle, grenzüberschreitende oder schwer nachvollziehbare Werttransfers?

Dienstleisterrisiken: Bestehen Abhängigkeiten von Zahlungsintermediären, White-Label-Anbietern oder anderen Dritten, deren wirtschaftliche Tätigkeit und Kontrollsysteme nicht ausreichend transparent sind?

Die Bewertung sollte risikoorientiert erfolgen und die tatsächliche Exposition des jeweiligen Verpflichteten berücksichtigen.

7. Konsequenzen für Transaktionsmonitoring und Verdachtsmeldungen

Die neuen FATF-Risikoindikatoren können als Grundlage für die Weiterentwicklung bestehender Monitoring-Szenarien dienen.

Für Kreditinstitute und Zahlungsdienstleister kommen insbesondere folgende Prüfungsansätze in Betracht:

Monitoring-SzenarioMöglicher Risikoindikator
Hohe Einzahlungen und zeitnahe RückflüsseFehlende oder geringe wirtschaftlich nachvollziehbare Spielaktivität
Viele Einzahler, ein AuszahlungsempfängerBündelung von Geldern unterschiedlicher Herkunft
Zahlungen über zahlreiche DrittanbieterErschwerte Nachvollziehbarkeit von Zahlungswegen
Häufig wechselnde ZahlungsempfängerUngewöhnliche Weiterleitung von Vermögenswerten
Auffällige Offshore-ZahlungsströmeVerbindungen zu illegalen oder erhöht risikobehafteten Anbietern
Zahlungen an scheinbar gewöhnliche Online-HändlerMögliche Verschleierung von Glücksspieltransaktionen

Dabei ist zwischen den Informationsmöglichkeiten verschiedener Verpflichteter zu unterscheiden.

Während Glücksspielbetreiber grundsätzlich auch Spiel- und Kontobewegungen innerhalb ihrer eigenen Plattform untersuchen können, haben Kreditinstitute häufig lediglich Einblick in Zahlungsverkehrsdaten.

Das Monitoring muss deshalb auf die jeweils verfügbaren Daten, Produkte und tatsächlichen Risiken abgestimmt werden.

Wichtig: Die FATF betont ausdrücklich, dass ein einzelner Risikoindikator nicht automatisch auf Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder Proliferationsfinanzierung schließen lässt.

Treffen mehrere auffällige Merkmale zusammen, kann dies jedoch eine vertiefte Untersuchung erforderlich machen.

Für die Prüfung einer Verdachtsmeldung gemäß § 43 GwG sind die konkreten Umstände des Einzelfalls und die gesetzlichen Voraussetzungen maßgeblich. Eine strafrechtliche Verurteilung oder der Nachweis einer Straftat ist für die Abgabe einer Verdachtsmeldung nicht erforderlich.

8. Fünf Handlungsempfehlungen für Geldwäschebeauftragte

Aus dem FATF-Bericht lassen sich fünf praktische Maßnahmen für die Geldwäscheprävention ableiten.

1. Risikoanalyse überprüfen

Bestehende Risikobewertungen sollten auf eine mögliche Exposition gegenüber Online-Casinos, Sportwetten, digitalen Gaming-Plattformen und illegalen Glücksspielanbietern überprüft werden.

2. Kundenrisikoklassifizierung aktualisieren

Die Geschäftstätigkeit von Glücksspielunternehmen, Zahlungsdienstleistern und relevanten Plattformbetreibern sollte unter Berücksichtigung von Geschäftsmodell, Zahlungswegen, Lizenzierung und geografischer Tätigkeit bewertet werden.

3. Transaktionsmonitoring risikoorientiert erweitern

Relevante FATF-Indikatoren sollten mit bestehenden Monitoring-Szenarien abgeglichen werden. Bei erkennbaren Lücken sollten geeignete Anpassungen geprüft werden.

4. Auffällige Geschäftsbeziehungen vertieft untersuchen

Ungewöhnliche Drittzahlungen, komplexe Eigentümerstrukturen, unplausible Mittelherkünfte und Verbindungen zu illegalen Anbietern sollten unter Berücksichtigung der vorhandenen Informationen bewertet werden.

5. Mitarbeiterschulungen aktualisieren

Mitarbeiter aus Geldwäscheprävention, Compliance, Zahlungsverkehr, Kundenbetreuung und relevanten Kontrollfunktionen sollten für die neuen Risiken sensibilisiert werden.

Eine nachvollziehbare Dokumentation der Risikobewertung und gegebenenfalls beschlossener Maßnahmen unterstützt die Wirksamkeitskontrolle und die aufsichtsrechtliche Nachvollziehbarkeit.

FATF-Bericht 2026 liefert wichtige Erkenntnisse für die Geldwäscheprävention

Mit dem Bericht „Risks of Gaming and Gambling“ verdeutlicht die FATF, dass sich Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken im Glücksspielsektor zunehmend auf digitale Geschäftsmodelle, internationale Zahlungsstrukturen und vernetzte Plattformen erstrecken.

Besonders relevant sind die Risiken bei Online-Casinos, Sportwetten, nicht lizenzierten Glücksspielanbietern sowie bei der Verwendung von Kryptowährungen, E-Wallets und Drittzahlungen.

Für Geldwäschebeauftragte ist insbesondere die umfangreiche Zusammenstellung konkreter Red Flags von Bedeutung.

Entscheidend ist die risikoorientierte Übertragung der FATF-Erkenntnisse in die unternehmensweite Risikoanalyse, die Kundenrisikoklassifizierung, das Transaktionsmonitoring und die internen Sicherungsmaßnahmen.

Dabei sollten Risiken weder pauschal unterstellt noch einzelne Indikatoren isoliert als Nachweis einer Straftat gewertet werden.

Vielmehr kommt es auf eine nachvollziehbare Gesamtbewertung der Geschäftsbeziehung, des Kundenverhaltens und der relevanten Zahlungsstrukturen an.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Geldwäscherisiken bestehen bei Online-Casinos?

Zu den wesentlichen Risiken gehören Einzahlungen aus nicht nachvollziehbaren Quellen, Auszahlungen bei geringer Spielaktivität, Zahlungen über Dritte und die Verwendung unterschiedlicher Zahlungsmethoden. Auch manipulierte Spielabläufe und intransparente Anbieterstrukturen können relevant sein.

Welche FATF Red Flags sind für Banken besonders wichtig?

Für Banken sind insbesondere ungewöhnliche Zahlungsströme zu Glücksspielanbietern, Einzahlungen durch zahlreiche Dritte, internationale Zahlungsintermediäre, auffällige Rücküberweisungen und Geschäftsbeziehungen zu nicht lizenzierten Glücksspielplattformen relevant.

Sind Kryptowährungen bei Online-Glücksspiel grundsätzlich verdächtig?

Nein. Die Verwendung virtueller Vermögenswerte ist für sich genommen kein Nachweis einer illegalen Tätigkeit. Die FATF weist jedoch auf mögliche zusätzliche Risiken durch schwer nachvollziehbare Zahlungswege, grenzüberschreitende Transaktionen und die Kombination verschiedener Zahlungsmittel hin.

Müssen Geldwäschebeauftragte ihre Risikoanalyse aufgrund des FATF-Berichts aktualisieren?

Der FATF-Bericht selbst begründet keine eigenständige gesetzliche Aktualisierungspflicht. Verpflichtete müssen jedoch nach Maßgabe der geltenden Rechtsvorschriften ihre Risiken ermitteln und bewerten sowie ihre Risikoanalyse regelmäßig und anlassbezogen überprüfen. Soweit die FATF-Erkenntnisse für das eigene Geschäftsmodell relevant sind, sollten sie bei dieser Bewertung berücksichtigt werden.


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Quelle: https://www.fatf-gafi.org/en/publications/Methodsandtrends/risks-of-gaming-and-gambling.html