Geldwäschegesetz 2017
Der Bundestag am Donnerstag, 18. Mai 2017, den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (18/12405) angenommen.
Beschluss des Bundesrats 389-17(B)
Der Bundesrat hat in seiner 958. Sitzung am 2. Juni 2017 beschlossen, dem vom
Deutschen Bundestag am 18. Mai 2017 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 84
Absatz 1 Satz 5 und 6 sowie Artikel 108 Absatz 5 des Grundgesetzes zuzustimmen.