Zoll: Länderembargos
Zoll: Länderembargos Die folgende Darstellung gibt die Sanktionsmaßnahmen gegenüber den einzelnen Ländern lediglich verkürzt und unvollständig wieder. Rechtsverbindlich sind ausschließlich die in den gedruckten Ausgaben des Amtsblatts der Europäischen Union (früher Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften) bzw. des Bundesanzeigers veröffentlichten Rechtstexte in der jeweils geltenden Fassung. Neben den länderspezifischen Embargoregelungen sind auch die nicht länderspezifischen restriktiven Embargomaßnahmen (z.B. Terrorismus-Verordnungen, Anti-Folter-VO) sowie die außenwirtschaftsrechtlichen Verbote und Beschränkungen nach der EG-Dual-Use-Verordnung, dem Außenwirtschaftsgesetz und der Außenwirtschaftsverordnung zu beachten. Land Embargomaßnahme Ägypten Finanzsanktionen (Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen, Bereitstellungsverbote) Armenien Waffenembargo (betrifft Waffen und Rüstungsgüter) Aserbaidschan Waffenembargo (betrifft Waffen und Rüstungsgüter) Belarus (Weißrussland) Finanzsanktionen (Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen, Bereitstellungsverbote) Waffenembargo (betrifftRead More →