BaFin-Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz – Besonderer Teil für Kreditinstitute
Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz nach § 51 Abs. 8 GwG – Besonderer Teil für die von der Bundesanstalt nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 GwG verpflichteten Kreditinstitute
- Herkunft der Vermögenswerte bei Bartransaktionen
1.1 Außerhalb einer Geschäftsbeziehung
1.2 Innerhalb einer Geschäftsbeziehung
1.3 Herkunftsnachweise - Immobilientransaktionen
- Investmentgeschäft
- Konsortialkredite
- Korrespondenzbankbeziehungen
5.1 Sorgfaltspflichten
5.1.1 Allgemeine Sorgfaltspflichten
5.1.2 Verstärkte Sorgfaltspflichten
5.2 Interne Sicherungsmaßnahmen - Monitoringsysteme
6.1 Abgrenzung
6.2 Angemessenheit
6.2.1 Auswahl und Beschaffenheit
6.2.2 Geeignetheit der Software
6.2.3 Funktionsfähigkeit der Datenverarbeitungssysteme
6.2.4 Ordnungsgemäße und gesicherte Dokumentation
6.2.5 Management, Personal und Berater
6.2.6 Freie Wahl hinsichtlich Datenverarbeitungssystem
6.2.7 Absehen vom Einsatz eines Datenverarbeitungssystems
6.2.8 Auslagerung ins Ausland (§ 6 Abs. 7 GwG i.V.m. § 25h Abs. 2 KWG und § 7 Abs. 5 GWG) - (Sammel-)Treuhandkonten
7.1 Grundsätze
7.2 Ausnahmen für bestimmte Fallgruppen
7.2.1 Anwendung vereinfachter Sorgfaltspflichten bei bestimmten Sammelkonten
7.2.2 Keine Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten bei Treuhandkonten im Falle der Insolvenz, Testamentsvollstreckung und Zwangsverwaltung - Trade Finance
8.1 Allgemeines
8.2 Sorgfaltspflichten
8.3 Besonderheiten bei der Transaktionsüberwachung
Quelle: https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Auslegungsentscheidung/dl_ae_aua_bt_ki_gw.html