Fragebogen gemäß § 27 PrüfbV – Anlage 5
Inhalte
- Fragebogen gemäß § 27 PrüfbV – Anlage 5
- Fragebogen gemäß § 27 PrüfbV
- Klassifizierung von Prüfungsfeststellungen
- A. Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung
- I. Interne Sicherungsmaßnahmen
- II. Kundensorgfaltspflichten
- III. Sonstige Pflichten
- B. Sonstige strafbare Handlungen i. s. V. § 25h KWG
- D. Verordnung (EU) 2015/847 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers
- E. Automatisierter Abruf von Kontoinformationen
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Prüfungsberichtsverordnung
A. Problem und Ziel
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen vom 23. Juni 2017 (BGBl. I S. 1822) wurden die bestehenden geldwäscherechtlichen Pflichten für die nach § 2 des Geldwäschegesetzes (GwG) Verpflichteten, u.a. Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (vgl. § 2 Abs.
1 Nr. 1 und 2 GwG), umfassend überarbeitet und den vorgenannten europäischen Vorgaben angepasst. Diese machen entsprechende Änderungen der Vorschriften der Prüfungsberichtsverordnung (PrüfbV) zu Inhalt, Umfang und Darstellung in Bezug auf die Einhaltung der geldwäscherechtlichen Pflichten erforderlich. Zugleich dient die Änderungsverordnung redaktionellen und klarstellenden Änderungen und Korrekturen in diesem Bereich.
B. Lösung
Die Anpassung an die Neuregelung und klarstellenden Änderungen sollen durch den Erlass einer Änderungsverordnung zur PrüfbV erfolgen.
(…)
Download:
Fragebogen gemäß § 27 PrüfbV – Anlage 5
Anhang (zu Artikel 1 Nummer 4) „Anlage 5 (zu § 27)“
Fragebogen gemäß § 27 PrüfbV
Institut:
Berichtszeitraum:
Prüfungsstichtag:
Prüfungsleiter vor Ort:
Angaben zu folgenden Risikofaktoren (§ 27 Abs. 3 PrüfbV):
1. Auflistung der angebotenen Hochrisikoprodukte (laut Risikoanalyse)
2. Anzahl der Kundenbeziehungen
a. Anteil der Kunden mit geringem Risiko
b. Anteil der Hochrisikokunden
c. Anzahl von politisch exponierten Personen (Vertragspartner, wirtschaftlich Berechtigte)
3. Anzahl der Korrespondenzbeziehungen mit Unternehmen mit Sitz in:
a. EU/EWR-Staaten
b. Drittstaaten … davon in Hochrisikostaaten
4. Anzahl der Zweigstellen/ Zweigniederlassungen/ nachgeordneten Unternehmen:
a. im Inland
b. im EU-/EWR-Ausland
c. in Drittstaaten … davon in Hochrisikostaaten
5. Anzahl der für das Institut tätigen Agenten/ Vermittler
a. im Inland
b. im Ausland
Klassifizierung von Prüfungsfeststellungen
Für die Klassifizierung von Prüfungsfeststellungen ist der Prüfungsleiter vor Ort verantwortlich.
Feststellung (F 0) – keine Mängel
Feststellung (F 1) – geringfügige Mängel
Feststellung (F 2) – mittelschwere Mängel
Feststellung (F 3) – gewichtige Mängel
Feststellung (F 4) – schwergewichtige Mängel
Feststellung (F 5) – nicht anwendbar
Eine F-0-Feststellung beschreibt ein völliges Fehlen von Normverstößen.
Eine F-1-Feststellung beschreibt einen Normverstoß mit leichten Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Präventionsmaßnahme bzw. Präventionsvorkehrung.
Eine F-2-Feststellung beschreibt einen Normverstoß mit merklichen Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Präventionsmaßnahme bzw. Präventionsvorkehrung.
Eine F-3-Feststellung beschreibt einen Normverstoß mit deutlichen Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Präventionsmaßnahme bzw. Präventionsvorkehrung.
Eine F-4-Feststellung beschreibt einen Normverstoß mit Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Präventionsmaßnahme bzw. Präventionsvorkehrung, die diese erheblich beeinträchtigt oder vollständig beseitigt.
Eine F-5-Feststellung beschreibt die Nichtanwendbarkeit des Prüfungsgebiets im geprüften Institut.
A. Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung
I. Interne Sicherungsmaßnahmen
1. § 5 Abs. 1und 2 GwG
Erstellung, Dokumentation, Überprüfung, ggf. Aktualisierung einer Risikoanalyse in Bezug auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
2. § 6 Abs. 2 Nr. 1 und 4, Abs. 5 GwG
Durchführung von internen Sicherungsmaßnahmen in Bezug auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
3. § 6 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 7 GwG
Erfüllung von Pflichten in Bezug auf den Geldwäschebeauftragten (Bestellung, Mitteilung, Ausstattung, Kontrollen)
4. § 6 Abs. 2 Nr. 5 GwG
Durchführung von Zuverlässigkeitsprüfungen
5. § 6 Abs. 2 Nr. 6 GwG
Durchführung von Schulungen und Unterrichtung von Mitarbeiter/-innen
6. § 6 Abs. 2 Nr. 7 GWG
Durchführung von Prüfungen durch die Innenrevision in Bezug auf Maßnahmen zur Verhinderung von
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
7. § 25h Abs. 2 KWG
Schaffung und Betreiben eines EDV-Monitoring-Systems
8. § 6 Abs. 7 GwG
Auslagerung von internen Sicherungsmaßnahmen
II. Kundensorgfaltspflichten
9. § 10 Abs. 2 GwG, § 14 Abs. 1 GwG, § 15 Abs. 2 GwG
Durchführung von Risikobewertungen von Geschäftsbeziehungen und Transaktionen
10. § 10 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. §§ 11 bis 13 GwG, § 25j KWG, § 10 Abs. 9 GwG
Identifizierung des Vertragspartners und der für diesen auftretenden Personen (einschl. Nichtdurchführungs-/
Beendigungsverpflichtung)
11. § 10 Abs. 1 Nr. 2 GwG i.V.m. § 11 Abs. 1 und 5 GwG, § 10 Abs. 9 GwG
Abklärung und ggf. Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten (einschl. Nichtdurchführungs-/
Beendigungsverpflichtung)
12. § 10 Abs. 1 Nr. 3 GwG, § 10 Abs. 9 GwG
Einholung von Informationen zum Zweck/ zur Art der Geschäftsverbindung (einschl. Nichtdurchführungs-/
Beendigungsverpflichtung)
13. § 10 Abs. 1 Nr. 4 GwG, § 10 Abs. 9 GwG
Abklärung des PeP-Status (einschl. Nichtdurchführungs-/ Beendigungsverpflichtung)
14. § 10 Abs. 1 Nr. 5 Satzteil 1 GwG
Laufende Überwachung der Geschäftsbeziehungen (sofern nicht durch § 25h Abs. 2 KWG abgedeckt)
15. § 10 Abs. 1 Nr. 5 Satzteil 2 GwG
Durchführung von Aktualisierungen
16. § 14 Abs. 1 und 2 GwG
Durchführung von vereinfachten Sorgfaltspflichten (Dokumentation, Angemessenheit der Maßnahmen)
17. § 15 Abs. 1 bis 6 GwG, § 25k KWG
Durchführung von verstärkten Sorgfaltspflichten (Dokumentation, Angemessenheit der Maßnahmen)
18. § 17 Abs. 1 bis 7 GwG
Ausführung von Sorgfaltspflichten durch Dritte und vertragliche Auslagerung
19. § 25i KWG
Erfüllung der Sorgfaltspflichten in Bezug auf E-Geld
III. Sonstige Pflichten
20. § 6 Abs. 6 GwG
Organisation und Erfüllung der Auskunftsverpflichtung
21. § 8 GwG
Durchführung von Aufzeichnungen und Aufbewahrung
22. § 9 i.V.m. § 5 Abs. 3 GwG
Durchführung von gruppenweiten Pflichten
23. § 43 GwG, i. V. m. § 47 Abs. 1 bis 4 GwG
Durchführung des Verdachtsmeldeverfahrens (einschließlich Beachtung des TippingOff-Verbots)
24. § 6 Abs. 8 und 9, § 7 Abs. 3, § 9 Abs. 3 Satz 3, § 15 Abs. 8 GwG, § 28 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 GwG, § 39 Abs. 3 GwG, § 40 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GwG, § 6a KWG, § 25h Abs. 5 KWG, § 25i Abs. 4 KWG
Befolgung von Anordnungen
25. § 25m KWG
Einhaltung von Geschäftsverboten
B. Sonstige strafbare Handlungen i. s. V. § 25h KWG
26. § 25h Abs. 1 KWG
Erstellung, Dokumentation, Überprüfung, ggf. Aktualisierung einer Risikoanalyse in Bezug auf sonstige strafbare
Handlungen
27. § 25h Abs. 1 KWG
Durchführung von internen Sicherungsmaßnahmen in Bezug auf sonstige strafbare Handlungen
28. § 25h Abs. 1 KWG
Durchführung von Prüfungen durch die Innenrevision in Bezug auf Maßnahmen zur Verhinderung von sonstigen strafbaren Handlungen
29. § 25h Abs. 2 KWG
Betreiben und Aktualisierung von EDV-Monitoring-Systemen
30. § 25h Abs. 3 Satz 1 und 2 KWG i.V.m. § 8 GwG
Durchführung der Untersuchungspflicht
31. § 25h Abs. 7 KWG i.V.m. § 7 GwG
Wahrnehmung der Aufgaben der zentralen Stelle (ggf. zulässiges Absehen)
32. § 25h Abs. 4 KWG
Vertragliche Auslagerung von internen Sicherungsmaßnahmen
D. Verordnung (EU) 2015/847 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers
33. Verordnung (EU) 2015/847
Pflichten aufgrund der Verordnung (EU) 2015/847
E. Automatisierter Abruf von Kontoinformationen
34. § 24c KWG
Pflichten im Zusammenhang mit dem automatisierten Abruf von Kontoinformationen“
Quelle: https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Konsultation/2017/dl_kon_1017_pruefungsberichtsverordnung_ba.pdf