Aktualisierte DK-Stellungnahme zum Umsetzungsgesetz der 4. EU-Geldwäsche-Richtlinie
Datum: 19. April 2017
Die Deutsche Kreditwirtschaft ist seit Einführung der Geldwäschegesetzgebung in Deutschland eine der am intensivsten einbezogenen Adressatengruppen. Insbesondere im Hinblick auf die technische Prävention von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung verfügen die Kreditinstitute über weit entwickelte Abwehrsysteme. Zudem gewährleisten sie im Kontakt mit ihren Kunden auf gesetzlicher Grundlage eine flächendeckende und systematische Erhebung von Identifizierungsdaten. Vor diesem Hintergrund nehmen wir gern die Gelegenheit wahr, anlässlich der Anhörung im Bundestags-Finanzausschuss am 24. April 2017 erneut Stellung zu nehmen.
Hier zum Download der Stellungnahme: 170413_DK-Stellungnahme_UmsetzungsG_4._Gw-RL
Hier zum Download der Anlage: 170413_Anlage_Tabelle_DK-Stellungnahme_UmsetzungsG_4._Gw-RL
Quelle: https://die-dk.de/themen/stellungnahmen/aktualisierte-stellungnahme-zum-umsetzungsgesetzes-der-4-eu-geldwasche-richtlinie/