Justizportal: Finanz-Sanktionsliste
Ermittlung von Personen, Gruppen und Organisationen, für die aufgrund einer Sanktion ein umfassendes Verfügungsverbot besteht
Durch EU-Verordnung 881/2002 wurde angeordnet, dass diejenigen Personen, Gruppen und Organisationen, die im Anhang der Verordnung aufgeführt sind, zur Durchsetzung einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik mit bestimmten spezifischen restriktiven Maßnahmen belegt werden. Zu diesen Maßnahmen gehört vor allem ein umfassendes Verfügungsverbot. Das bedeutet, dass Vermögen, Eigentum und wirtschaftliche Ressourcen dieser Personen, Gruppen und Organisationen eingefroren werden, ihnen Gelder weder direkt noch indirekt zur Verfügung gestellt werden oder zugute kommen dürfen und ihnen keine wirtschaftlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden dürfen, wodurch sie Gelder, Waren oder Dienstleistungen erwerben könnten. Es ist also z.B. verboten, an sie Geld für Waren, Dienstleistungen, Gehälter, etc. zu zahlen, an sie Immobilien zu verkaufen oder gewerblich zu vermieten oder von ihnen Immobilien zu erwerben.
Neben der vorgenannten Verordnung gibt es weitere EU-Sanktions-Verordnungen, durch die entsprechende Verfügungsverbote gegen die darin aufgeführten Personen, Gruppen und Organisationen ausgesprochen werden. Die entsprechenden EU-Verordnungen verfolgen diverse Zwecke, u.a. die Durchsetzung von Embargos, die Bekämpfung des Terrorismus etc.
Mit diesem Werkzeug kann eine Prüfung der sanktionierten Personen, Gruppen oder Organisationen schnell und einfach vorgenommen werden. Das Tool durchsucht dabei die umfassende von der EU erstellte Liste sanktionierter Personen und Organisationen, welche sämtliche Sanktions-Verordnungen der EU berücksichtigt. Die Abfrage richtet sich primär an Anwender aus dem justiziellen Bereich.
Quelle: http://www.justiz.de/onlinedienste/finanz_sanktionsliste/index.php