Übernahme und Neuausrichtung der Financial Intelligence Unit (FIU) durch die Generalzolldirektion
Die Bundesregierung intensiviert die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Gemäß den Vorgaben der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, weiterer internationaler Rechtsakte und der Empfehlungen der bei der OECD angesiedelten Financial Action Task Force (FATF) ist jeder Mitgliedstaat verpflichtet, auf nationaler Ebene eine sog. Financial Intelligence Unit (FIU) einzurichten. Hierbei handelt es sich um die jeweilige nationale Zentralstelle zur Entgegennahme, Sammlung und Analyse von Meldungen über Finanztransaktionen, die im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung stehen könnten (Verdachtsmeldungen). Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und das Bundesministerium des Innern (BMI) haben vereinbart, die FIU, deren Aufgaben bisher durch das Bundeskriminalamt (BKA) in Zusammenarbeit mit den Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppen von Zoll und Polizei in den Bundesländern wahrgenommen werden, fachlich und organisatorisch neu auszurichten und in den Geschäftsbereich des BMF zu verlagern. Dem entsprechenden Referentenentwurf hat das Bundeskabinett am 22. Februar 2017 zugestimmt. Im Geschäftsbereich des BMF wird die FIU künftig „Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen“ heißen.
- Administrativ ausgerichtete Zentralstelle mit Filterfunktion Die FIU wird künftig als administrativ ausgerichtete Zentralstelle ihren Arbeitsschwerpunkt auf die umfassende Analyse und Bewertung der Verdachtsmeldungen legen und durch zielgerichtete Informationssteuerung aufbereiteter Daten insbesondere zur Arbeitsentlastung der Strafverfolgungsbehörden beitragen. Stellt die FIU im Rahmen ihrer Analyse fest, dass ein Vermögensgegenstand mit Geldwäsche, mit Terrorismusfinanzierung oder mit einer sonstigen Straftat im Zusammenhang steht bzw. Hinweise auf Gefährdungen der Steuer- oder Sozialsysteme vorliegen, übermittelt sie ihr Analyseergebnis an die Strafverfolgungs- und weiteren zuständigen Behörden. Sie ist dabei selbst nicht strafverfolgend tätig. Das für die Analyse erforderliche Fachwissen speist sich aus einem multidisziplinären Personaleinsatz (Finanzanalysten, Ermittler, Wirtschaftswissenschaftler etc.), um gezielt finanzanalytische, steuerliche und kriminalstrategische Betrachtungsweisen in die Sachverhaltsbewertung einfließen zu lassen.
- IT-gestützte Analyse der Verdachtsmeldungen Zur Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen und risikoorientierten Analyse sowie unter Berücksichtigung der seit nunmehr zehn Jahren permanent gestiegenen Zahl der von nach dem Geldwäschegesetz Verpflichteten (unter anderem Banken, andere Finanzdienstleister, Immobilienmakler, Güterhändler) abgegebenen Verdachtsmeldungen (im Jahr 2015 ca. 30.000) werden die Arbeitsabläufe der FIU insbesondere durch eine komplexe IT-Unterstützung optimiert.
- Nationale und internationale Zusammenarbeit Der Informationsaustausch und die Zusammenarbeit mit anderen inländischen Aufsichtsbehörden und ausländischen Zentralstellen sowie der Austausch mit den geldwäscherechtlich Verpflichteten werden weiter ausgebaut und künftig verstärkt.
- Beginn der Aufgabenwahrnehmung Die Einrichtung und der stufenweise Aufbau der FIU, die unter dem Dach der Generalzolldirektion, organisatorisch angebunden beim Zollkrininalamt (Direktion VIII der Generalzolldirektion) als Behörde eingerichtet wird, erfolgt in einer Erstaufbaustufe zum 1. Juli 2017. Die Fortentwicklung bis zur geplanten Endausbaustufe ist bis 2018 vorgesehen.
Quelle: Eckpunktepapier, Übernahme und Neuausrichtung der Financial Intelligence Unit (FIU) durch die Generalzolldirektion, Stand: April 2017;