Beratung

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Beratungsangebot

Das Beratungsangebot richtet sich primär an Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Versicherungsunternehmen, Zahlungsinstitute, E-Geld-Institute und Kapitalverwaltungsgesellschaften.

Unabhängige Prüfung gemäß PrüfbV/ PrüfV/ ZahlPrüfbV/ KAPrüfbV

§ 26 Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute sowie über die darüber zu erstellenden Berichte (PrüfbV)
Ermächtigungsgrundlage: § 29 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG)

§ 43a Verordnung über den Inhalt der Prüfungsberichte zu den Jahresabschlüssen und den Solvabilitätsübersichten von Versicherungsunternehmen (PrüfV)
Ermächtigungsgrundlage: § 39 Abs. 1 Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG)

§ 15 Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Zahlungs-institute und E Geld-Institute sowie die darüber zu erstellenden Berichte (ZahlPrüfbV)
Ermächtigungsgrundlage: § 24 Abs. 3 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG)

§ 12 Verordnung über den Gegenstand der Prüfung und die Inhalte der Prüfungsberichte für externe Kapitalverwaltungsgesellschaften, Investmentaktiengesellschaften, Investmentkommanditgesellschaften und Sondervermögen (KAPrüfbV)
Ermächtigungsgrundlage: § 38 Abs. 5 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)

Risikoanalyse

  1. Vollständige Bestandsaufnahme der unternehmensspezifischen Situation
  2. Erfassung und Identifizierung der kunden-, produkt- und transaktionsbezogenen sowie der geografischen Risiken
  3. Kategorisierung, d.h. Einteilung in Risikogruppen, und ggf. zusätzliche Gewichtung, d.h. Bewertung, der identifizierten Risiken
  4. Entwicklung und Umsetzung angemessener interner Sicherungsmaßnahmen, die im Rahmen der erforderlichen Geldwäsche-Präventionsmaßnahmen aufgrund des Ergebnisses der Risikoanalyse verwendet werden
  5. Überprüfung und Weiterentwicklung der bisher getroffenen internen Sicherungsmaßnahmen unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Risikoanalyse

Schaffung angemessener geschäfts- und kundenbezogener interner Sicherungsmaßnahmen

  1. Ausarbeitung von internen Grundsätzen, Verfahren und Kontrollen in Bezug auf
    a) Umgang mit Risiken
    b) Kundensorgfaltspflichten
    c) Erfüllung der Meldepflicht
    d) Aufzeichnung von Informationen und die Aufbewahrung von Dokumenten
    e) Einhaltung der sonstigen geldwäscherechtlichen Vorschriften
  2. Bestellung eines Geldwäschebeauftragten und seines Stellvertreters,
  3. Schaffung von gruppenweiten Verfahren
  4. Schaffung und Fortentwicklung geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung des Missbrauchs von neuen Produkten und Technologien zur Begehung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung oder für Zwecke der Begünstigung der Anonymität von Geschäftsbeziehungen oder von Transaktionen
  5. Überprüfung der Mitarbeiter auf ihre Zuverlässigkeit durch geeignete Maßnahmen, insbesondere durch Personalkontroll- und Beurteilungssysteme der Verpflichteten
  6. Erstmalige und laufende Unterrichtung der Mitarbeiter in Bezug auf Typologien und aktuelle Methoden der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung sowie die insoweit einschlägigen Vorschriften und Pflichten, einschließlich Datenschutzbestimmungen
  7. Überprüfung der zuvor genannten Grundsätze und Verfahren durch eine unabhängige Prüfung, soweit diese Überprüfung angesichts der Art und des Umfangs der Geschäftstätigkeit angemessen ist

Erfüllung der gruppenweiten Pflichten

  1. Gruppenweite-Risikoanalyse für alle Zweigstellen, Zweigniederlassungen und gruppenangehörigen Unternehmen die geldwäscherechtlichen Pflichten unterliegen
  2. Einrichtung von einheitlichen internen Sicherungsmaßnahmen
  3. Erstellung einer gruppenweiten Strategie zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
  4. Koordinierung und Überwachung der Umsetzung der gruppenweiten Strategie
  5. Schaffung von Verfahren für den Informationsaustausch innerhalb der Gruppe zur Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung
  6. Schaffung von Vorkehrungen zum Schutz von personenbezogenen Daten
  7. Schaffung zusätzlicher Maßnahmen bei Tochterunternehmen in Drittstaaten
  8. Korrespondenz mit der zuständigen Aufsichtsbehörde über die getroffenen Maßnahmen