Interne Sicherungsmaßnahmen
Interne Sicherungsmaßnahmen § 6 GwG Generalklausel § 6 Abs. 1 GwG Neben der Risikoanalyse umfasst das Risikomanagement die Schaffung von angemessenen interne Sicherungsmaßnahmen nach § 6 GwG. Angemessen sind dabei solche Sicherungsmaßnahmen, die in Form von Grundsätzen, Verfahren und Kontrollen der jeweiligen Risikosituation des Verpflichteten entsprechen und diese hinreichend abdecken. Die Maßnahmen haben sich dabei insbesondere an der Größe und Organisationstruktur des Verpflichteten, insbesondere dessen Geschäfts- und Kundenstruktur, auszurichten (siehe auch Leitlinien zu Risikofaktoren). Was angemessen ist, bestimmt der Verpflichtete auf Grundlage der eigenen Analyse bezüglich der bestehen-den Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung für alle von ihm angebotenen Produkte und Dienstleistungen sowie anhand der sonstigenRead More →