Dezember 2018 (Page 3)

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Interne Sicherungsmaßnahmen § 6 GwG Generalklausel § 6 Abs. 1 GwG Neben der Risikoanalyse umfasst das Risikomanagement die Schaffung von angemessenen interne Sicherungsmaßnahmen nach § 6 GwG. Angemessen sind dabei solche Sicherungsmaßnahmen, die in Form von Grundsätzen, Verfahren und Kontrollen der jeweiligen Risikosituation des Verpflichteten entsprechen und diese hinreichend abdecken. Die Maßnahmen haben sich dabei insbesondere an der Größe und Organisationstruktur des Verpflichteten, insbesondere dessen Geschäfts- und Kundenstruktur, auszurichten (siehe auch Leitlinien zu Risikofaktoren). Was angemessen ist, bestimmt der Verpflichtete auf Grundlage der eigenen Analyse bezüglich der bestehen-den Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung für alle von ihm angebotenen Produkte und Dienstleistungen sowie anhand der sonstigenRead More →

Risikomanagement und -analyse §§ 4 und 5 GwG Allgemeine Grundsätze Nach § 4 GwG müssen die Verpflichteten über ein wirksames Risikomanagement verfügen, das eine Risikoanalyse nach § 5 GwG und interne Sicherungsmaßnahmen nach § 6 GwG umfasst. Diese Verpflichtung stellt den Kern eines risikobasierten Vorgehens in Bezug auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung dar. Wirksam ist ein Risikomanagement, wenn es die gesamte Geschäftstätigkeit des Verpflichteten einbezieht, die sich daraus ergebenden einzelnen Risiken nachvollziehbar berücksichtigt und die daraus abgeleiteten internen Sicherungsmaßnahmen im Hinblick auf diese Risiken als angemessen anzusehen sind. Was angemessen ist, beurteilt sich – wie sonst auch im Rahmen der Schaffung von Risikomanagement-Systemen – auf derRead More →

Adressaten der geldwäscherechtlichen Pflichten unter Aufsicht der BaFin Kreditinstitute Kreditinstitute sind Institute nach § 1 Abs. 1 KWG, mit Ausnahme der in § 2 Abs. 1 Nummer 3 bis 8 KWG genannten Unternehmen, und im Inland gelegene Zweigstellen und Zweigniederlassungen von Kredit-instituten mit Sitz im Ausland (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 GwG). Hierzu gehören nach § 1 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über Bausparkassen auch Bausparkassen, deren Geschäftsbetrieb darauf gerichtet ist, Einlagen von Bausparern (Bauspareinlagen) entgegenzunehmen und aus den angesammelten Beträgen den Bausparern für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen Gelddarlehen (Bauspardarlehen) zu gewähren (Bauspargeschäft). Finanzdienstleistungsinstitute Finanzdienstleistungsinstitute sind Institute nach § 1 Abs. 1a KWG, mit AusnahmeRead More →

BaFin-Hinweise zur Geldtransferverordnung Am 16.01.2018 haben die Europäischen Aufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities – ESAs) Gemeinsame Leitlinien nach Artikel 25 der Verordnung (EU) 2015/847 (GeldtransferVO) zu den Maßnahmen, mit deren Hilfe Zahlungsdienstleister das Fehlen oder die Unvollständigkeit von Angaben zum Auftraggeber und zum Begünstigten feststellen können, und zu den empfohlenen Verfahren für die Bearbeitung eines Geldtransfers, bei dem die vorgeschriebenen Angaben fehlen, auf Deutsch veröffentlicht. Gemäß Artikel 16 Absatz 3 der ESA-Verordnungen (vgl. etwa die Verordnung der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authoritiy – EBA) müssen die zuständigen Behörden und die Finanzinstitute alle erforderlichen Anstrengungen unternehmen, um den Leitlinien nachzukommen. Im Anhang dieser Leitlinien findet sich einRead More →