Transparenzregister – GwG 2017
Auf Grundlage des Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen ist das Transparenzregister seit dem 26.06.2017 im Internet verfügbar.
Mit Inkrafttreten der Verordnung über die Übertragung der Führung des Transparenzregisters (Transparenzregisterbeleihungsverordnung TBelV) und der Verordnung zur Datenübermittlung durch Mitteilungsverpflichtete und durch den Betreiber des Unternehmensregisters an das Transparenzregister (Transparenzregisterdatenübermittlungsverordnung TrDüV) sind zum Termin 05.07.2017 alle mit Registrierung und Einreichung verbundenen Funktionalitäten des Transparenzregisters als offizielle Plattform der Bundesrepublik Deutschland für Daten zu wirtschaftlich Berechtigten zugänglich.
Quelle: https://www.transparenzregister.de/