Selbstschutz

Selbstschutz des Geldwäsche-Beauftragten

Selbstschutz des Geldwäsche-Beauftragten
Selbstschutz des Geldwäsche-Beauftragten

15 Möglichkeiten sich als Geldwäsche-Beauftragter zu schützen

  1.  Formales Bestellungsschreiben
  2. D&O-Versicherung (inkl. Kopie der Versicherungspolice)
  3. Rechtsschutzversicherung (inkl. Kopie der Versicherungspolice)
  4. Präzise, detaillierte Stellenbeschreibung
  5. Durch die Geschäftsführung freigegebene Grundsätze, Verfahren, Kontrollen und Verhaltensrichtlinien zur Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Arbeitsanweisungen (AA), Verfahrensanweisungen (VA), Formulare (FO) und Vordrucke)
  6. Know-Your-Customer (KYC-Prüfung) zum wirtschaftlich Berechtigten
  7. EDV-Monitoring (Sanktions-, Embargo- und PeP-Prüfung)
  8. Prüfungssichere Dokumentation
  9. Prüfung der Zuverlässigkeit der Beschäftigten
  10. Unterrichtung der Beschäftigten
  11. Gefährdungsanalyse / Risikoanalyse
  12. Berichterstattung (Regelmäßig / Adhoc) – Unterschrift durch Geschäftsleitung („Gelesen und verstanden“)
  13. Whistleblowing-System / Hinweisgebersystem
  14. Verdachtsmeldewesen
  15. Stichprobenkontrollen (Regelmäßig / Spontan, Angekündigt / Unangekündigt)