Regulatory-Watch 2020

Regulatory-Watch 2020
Regulatory-Watch 2020

Januar

  • BGBl. – Umsetzung der 5. EU-Geldwäscherichtlinie in deutsches Recht – Stand 01.01.2020
  • BGBl. – Besondere Gebührenverordnung des BMF zum Transparenzregister (Transparenzregistergebührenverordnung) – Stand 08.01.2020

Februar

  • EBA – Bericht über die Vorgehensweise der zuständigen Behörden bei der Aufsicht von Banken in Bezug auf die Bekämpfung von AML und CFT (EBA/Rep/2020/06) – Stand 05.02.2020
  • ESAs – Konsultationspapier zu einem Entwurf zur Änderung der Leitlinien JC/2017/37 gemäß Art. 17 und 18 Abs. 4 EU/2015/849 über die Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden und Risikofaktoren, die Kredit- und Finanzinstitute bei der Bewertung des Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisikos im Zusammenhang mit einzelnen Geschäftsbeziehungen und gelegentlichen Transaktionen berücksichtigen sollten („Die Risikofaktor-Leitlinien“) (JC 2019 87) – Stand 05.02.2020

März

  • FATF – Digitale Identität – Stand 06.03.2020
  • BaFin – Subnationale Risikoanalyse 2019/2020 (SRA 2.0) – Stand 16.03.2020
  • EBA – Verschobene EBA-Aktivitäten: Weitere Maßnahmen zur Unterstützung der Konzentration der Banken auf die wichtigsten Operationen – Stand 25.03.2020
  • EBA – Erklärung zu Maßnahmen zur Minderung der Risiken von Finanzkriminalität bei der COVID-19-Pandemie – Stand 31.03.2020

April

  • FATF – Erklärung des FATF-Präsidenten: COVID-19 und Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Finanzierung – Stand 01.04.2020
  • IDW – Geldwäscheprävention – Aktuelle Entwicklungen bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung – Stand 20.04.2020

Mai

  • EU-Amtsblatt – Mitteilung zu einem Aktionsplan für eine umfassende Politik der Union zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (C(2020) 2800 final) – Stand 07.05.2020
  • BaFin – Geldwäscherechtliche Hinweise für Institute, die das Kryptoverwahrgeschäft erbringen, als Neu-Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz (GwG) – Stand 14.05.2020
  • BaFin – Geldwäscheprävention – BaFin aktualisiert Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz – Stand 15.05.2020
  • BMF – Referentenentwurf für eine Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich (GwG-MeldV-Immobilien) – Stand 20.05.2020

Juni

  • FATF – Entwurf von Änderungsvorschlägen zur Empfehlung 1 und deren Interpretationshinweisen- Stand 30.06.2020

Juli

  • Basler Ausschuss – Leitlinien über gutes Management von Risiken im Zusammen-hang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (d505) – Stand 02.07.2020
  • EU-Parlament – Eine umfassende Politik der Union zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung – der Aktionsplan der Kommission und andere aktuelle Entwicklungen – Stand 10.07.2020

August

  • BMJV – Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche – Stand 11.08.2020
  • BGBl. – Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich (Geldwäschegesetzmeldepflichtenverordnung-Immobilien – GwGMeldV-Immobilien) – Stand 20.08.2020

September

  • BaFin – Geldwäscheprävention – BaFin aktualisiert englische Fassung der Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz- Stand 15.052020 – Interpretation and Application Guidance in relation to the German Money Laundering Act (May 2020) – Stand 11.09.2020
  • BaFin – Geldwäscheprävention – BaFin übersetzt Geldwäschegesetz – Anti-Money Laundering Act – Stand 29.09.2020
  • BAnz – Bekanntmachung der Begründung zur Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien (GwGMeldV-Immobilien) vom 1. September 2020 Die Begründung zur Verordnung wurde am 7. September 2020 im BAnz AT B1 S. 1 ff. bekannt gegeben. Die Verordnung trat am 1. Oktober 2020 in Kraft.
  • FATF – Virtuelle Vermögenswerte: Red-Flag-Indikatoren für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vom 14. September 2020 Festgelegt werden Red-Flag-Indikatoren im Zusammenhang mit virtuellen Vermögensgegenständen. Diese sollen meldepflichtigen Unternehmen einschließlich Finanzinstituten helfen, meldepflichtige Sachverhalte zu erkennen. Die Indikatoren betreffen sowohl Transaktionen und Transaktionsmuster als auch Anbieter und Empfänger sowie ihre Herkunft.
  • BMJV – Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des StGB zur Umsetzung der EU/2019/713 zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2001/413/JI vom 3. September 2020 Nunmehr soll auch die Vorbereitung des Diebstahls und der Unterschlagung von Zahlungskarten, Schecks, Wechseln und anderen körperlichen unbaren Zahlungsinstrumenten strafbar sein. Die Strafbarkeit wird v.a. dann angenommen, wenn hierzu Computerprogramme erstellt werden, einem Dritten verschafft, überlassen oder angeboten werden. Gleiches gilt für die Herstellung von Passwörtern oder sonstigen Sicherungscodes, die zur Begehung solcher Taten geeignet sind. Die Änderungen sollen am Tag nach ihrer Veröffentlichung im BGBl. in Kraft treten.
  • BaFin – Geldwäschegesetz vom 29. September 2020 Das Geldwäschegesetz wird in englischer Fassung zur Verfügung gestellt.

Oktober

  • EBA – Single Rulebook zur Informationspflicht innerhalb der Gruppe im Zusammen-hang mit Berichten über verdächtige Aktivitäten und Meldungen an die zuständigen Behörden (Q&A 2020_5349) vom 23. Oktober 2020 EU/2015/849 verpflichtet Unternehmen, die Teil einer Gruppe sind, gruppenweite Richtlinien und Verfahren einzuführen. Diese umfassen auch solche für den Informationsaustausch innerhalb der Gruppe. Erwartet wird hierbei, dass Kreditinstitute und Finanzinstitute einander mitteilen, ob verdächtige Transaktionen gemeldet wurden. Diese Informationspflichten sind nicht auf in der EU ansässige Konzernunternehmen beschränkt.
  • FATF – Aktualisierung der Empfehlungen vom 23. Oktober 2020 Die Aktualisierungen betreffen Proliferationsfinanzierungen.
  • Bundesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche vom 14. Oktober 2020 Zum Zwecke der Umsetzung der EU/2018/1673, die u.a. Mindestvorschriften für die Definition von Straftatbeständen und Sanktionen zur Bekämpfung der Geldwäsche festlegt, werden v.a. strafrechtliche und strafprozessuale Vorschriften geändert. Einerseits wird im Vergleich zum Referentenentwurf nunmehr auch eine leichtfertige Begehungsweise strafbar sein. Andererseits soll nicht bestraft werden, wer von der Möglichkeit der neu eingeführten Selbstanzeige Gebrauch macht. Die Neuregelungen sollen am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft treten.

November

  • Deutscher Bundestag – Gesetzentwurf zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche (BT Drs. 19/24180) vom 9. November 2020 Im Vergleich zur Bundesrat Drs. 620/20 ergaben sich keine wesentlichen Änderungen. Die Vorschriften sollen am Tag nach ihrer Veröffentlichung im BGBl. in Kraft treten.
  • Deutscher Bundesrat – Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches zur Umsetzung der Richtlinie EU/2019/713 zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln (Bundesrat Drs. 682/20) vom 6. November 2020 Die Strafbarkeit der Fälschung von Zahlungskarten, Schecks und Wechseln wird auf unbare Zahlungsinstrumente erweitert. Danach soll auch die Fälschung von Zahlungsinstrumenten erfasst werden, die keine Kartenform haben oder nicht von einem Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut herausgegeben worden sind. Die Vorschriften sollen am Tag nach ihrer Veröffentlichung im BGBl. in Kraft treten.
  • IDW – Zukunft der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vom 30. November 2020 Vorgestellt werden Vorschläge und Positionen zur Weiterentwicklung der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Diese konzentrieren sich u.a. auf die Verbesserung der Organisation der Geldwäscheprävention, die Harmonisierung des europäischen Rechtsrahmens, die Schaffung einer zentralen europäischen Behörde sowie die Notwendigkeit von effektiven Abstimmungen und Ermittlungen. Weiterhin thematisieren die Vorschläge die klare Zuordnung von Zuständigkeiten der Aufsichtsbehörden, die risikoorientierte GW/TF-Prüfung sowie die Nutzung der Möglichkeiten der Digitalisierung.

Dezember

  • EBA – Bericht über die Arbeitsweise der AML/CFT Kollegien (EBA/REP/2020/35) vom 15. Dezember 2020. Erläutert werden u.a. Hintergrund und Rechtsgrundlage, besondere Beobachtungen von AML/CFT-Kollegien sowie die Zusammenarbeit und Vereinbarung zum Informationsaustausch.
  • EBA – Risikobewertung gemäß Art. 9a der EBA-Verordnung Methodik und Prozess (EBA/REP/2020/36) vom 16. Dezember 2020. Gemäß Art. 9a Abs. 5 EU/2010/1093 werden Risikobewertungen der Strategien, Kapazitäten und Ressourcen der zuständigen Behörden durchgeführt, um die wichtigsten neu auftretenden Risiken im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf Unionsebene zu bestimmen, die in der supranationalen Risikobewertung ermittelt wurden. Hierfür muss die EBA eine Methodik für die Risikobewertungen entwickeln, um eine objektive Bewertung zu gewährleisten. Vorliegend werden die Unterschiede zwischen diesem sog. Art. 9a-Risikobewertungen und anderen EBA-Instrumenten (etwa einem AML Peer Review) sowie der Prozess der Risikobewertung nach Art. 9a EU/2010/1093 näher dargestellt.
  • BMF – Referentenentwurf eines Gesetzes zur europäischen Vernetzung der Transparenzregister und zur Umsetzung der EU/2019/1153 zur Nutzung von Finanzinformationen für die Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen schweren Straftaten (Transparenz-Finanzinformationsgesetz Geldwäsche – TraFinG Gw) vom 23. Dezember 2020. Die geplanten Vorschriften des GwG betreffen im Wesentlichen den risikobasierten Ansatz und die Risikoanalyse, Identitätsprüfungen sowie die Datenübermittlung an Europol. Weitere Änderungen betreffen den automatisierten Abruf von Kontoinformationen nach § 24c KWG. Die neuen Regelungen sollen am 1. August 2021 in Kraft treten.
  • BaFin – Allgemeinverfügung zur Anordnung der Speicherung von Daten in einem Dateisystem nach § 24c Abs. 1 KWG vom 7. Dezember 2020. Die Allgemeinverfügung wurde im Vergleich zur Entwurfsfassung inhaltsgleich finalisiert.
  • BaFin – Rundschreiben 06/2020 (GW) vom 17. Dezember 2020. Näher definiert werden der Inhalt der EU- und FATF-Länderlisten wegen Defiziten in der Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und der Finanzierung von Proliferation sowie die gesetzlichen Rechtsfolgen und Maßnahmen der BaFin in Bezug auf die in diesen Listen aufgeführten Länder mit erhöhtem Risiko.