Die vorliegenden Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten in seiner Fassung vom 23. Juni 2017 gelten für alle Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz, die unter Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß § 50 Nr. 1 GwGstehen. Die Auslegungs- und Anwendungshinweise wurden schriftlich sowie im Wege einer Anhörung konsultiert, mit ihrer Veröffentlichung kommt die BaFin ihrem gesetzlichen Auftrag gemäß § 51 Abs. 8 GwG nach.
Quelle: https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Auslegungsentscheidung/dl_ae_auas_gw_2018.html