Selbstschutz des Geldwäsche-Beauftragten
15 Möglichkeiten sich als Geldwäsche-Beauftragter zu schützen
- Formales Bestellungsschreiben
- D&O-Versicherung (inkl. Kopie der Versicherungspolice)
- Rechtsschutzversicherung (inkl. Kopie der Versicherungspolice)
- Präzise, detaillierte Stellenbeschreibung
- Durch die Geschäftsführung freigegebene Grundsätze, Verfahren, Kontrollen und Verhaltensrichtlinien zur Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Arbeitsanweisungen (AA), Verfahrensanweisungen (VA), Formulare (FO) und Vordrucke)
- Know-Your-Customer (KYC-Prüfung) zum wirtschaftlich Berechtigten
- EDV-Monitoring (Sanktions-, Embargo- und PeP-Prüfung)
- Prüfungssichere Dokumentation
- Prüfung der Zuverlässigkeit der Beschäftigten
- Unterrichtung der Beschäftigten
- Gefährdungsanalyse / Risikoanalyse
- Berichterstattung (Regelmäßig / Adhoc) – Unterschrift durch Geschäftsleitung („Gelesen und verstanden“)
- Whistleblowing-System / Hinweisgebersystem
- Verdachtsmeldewesen
- Stichprobenkontrollen (Regelmäßig / Spontan, Angekündigt / Unangekündigt)