FATF-Bericht 2026: Hawala und professionelle Geldwäsche

FATF-Bericht 2026: Hawala und professionelle Geldwäsche

Die Financial Action Task Force (FATF) warnt in ihrem am 3. September 2026 veröffentlichten Bericht vor der zunehmenden Professionalisierung internationaler Geldwäsche-Netzwerke. Im Mittelpunkt stehen Underground Banking, Hawala-Systeme und die Verbindungen zwischen informellen Werttransfers, regulierten Banken, Zahlungsdienstleistern und virtuellen Vermögenswerten. Für Geldwäschebeauftragte und Fachkräfte in der Geldwäscheprävention ergeben sich daraus wichtige Erkenntnisse für die Risikoanalyse, das Transaktionsmonitoring und die Erkennung verdächtiger Geschäftsbeziehungen.

Der FATF-Bericht „Investigating Professional Money Laundering, Underground Banking, and the Use of Hawala and Other Similar Service Providers“ untersucht aktuelle Geldwäschemethoden und die zunehmende Nutzung informeller Finanzsysteme durch international organisierte kriminelle Netzwerke.

Seine zentrale Erkenntnis: Professionelle Geldwäsche findet längst nicht mehr ausschließlich außerhalb des regulierten Finanzsystems statt. Kriminelle Netzwerke nutzen Banken, FinTech-Unternehmen, Zahlungsdienstleister, virtuelle IBANs und virtuelle Vermögenswerte, um illegale Gelder zu transferieren und deren Herkunft zu verschleiern.

Für die Geldwäscheprävention stellt sich damit eine grundlegende Frage: Wie lassen sich professionelle Geldwäsche-Netzwerke erkennen, wenn der zugrunde liegende Werttransfer außerhalb der sichtbaren Banktransaktion stattfindet?

FATF-Bericht 2026: Underground Banking als globales Geldwäscherisiko

Die FATF dokumentiert die weite Verbreitung informeller Werttransfersysteme und deren zunehmende Bedeutung für professionelle Geldwäsche.

Die Ergebnisse ihrer internationalen Befragung verdeutlichen das Ausmaß:

  • Nahezu 90 % der antwortenden Jurisdiktionen berichteten über Underground Banking oder Hawala-Systeme innerhalb ihres Hoheitsgebiets.
  • Mehr als 80 % identifizierten solche Systeme als einen der wesentlichen Kanäle oder Techniken professioneller Geldwäsche.
  • Rund 80 % beobachteten eine Kombination von Underground Banking mit anderen Geldwäschemethoden.
  • Nahezu 70 % berichteten über die zunehmende Integration neuer Technologien in informelle Werttransfersysteme.

Diese Angaben beruhen auf FATF-Länderbefragungen. Sie spiegeln die Beobachtungen der teilnehmenden Jurisdiktionen wider und sind nicht als statistische Schätzungen des weltweiten Geldwäschevolumens zu verstehen.

Von besonderer Bedeutung ist die zunehmende Verflechtung informeller Finanznetzwerke mit dem regulierten Finanzsektor. Kriminelle Netzwerke nutzen legitime Zahlungsinfrastrukturen, um Gelder entgegenzunehmen, zwischenzulagern, umzuwandeln und an die vorgesehenen Empfänger weiterzuleiten.

Für Geldwäschebeauftragte verdeutlicht diese Entwicklung die Grenzen traditioneller Überwachungsansätze, die sich ausschließlich auf einzelne Transaktionen konzentrieren.

Was ist Hawala Banking und wie funktioniert Underground Banking?

Hawala ist ein informelles Werttransfersystem, das insbesondere für grenzüberschreitende Zahlungen genutzt wird.

Anders als bei einer klassischen Banküberweisung muss bei einer Hawala-Transaktion nicht für jede einzelne Zahlung ein entsprechender Geldbetrag unmittelbar zwischen den beteiligten Ländern transferiert werden.

Stattdessen nimmt ein Vermittler, der sogenannte Hawaladar, im Ausgangsland Geld entgegen. Ein zweiter Vermittler zahlt dem vorgesehenen Empfänger im Zielland einen entsprechenden Betrag aus.

Die daraus entstehenden Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den Vermittlern werden später ausgeglichen. Dies kann durch gegenseitige Verrechnung, Handelsgeschäfte, Bargeldbewegungen, Bankzahlungen oder die Übertragung anderer Vermögenswerte erfolgen.

Hawala ist nicht automatisch mit Geldwäsche gleichzusetzen. Solche Systeme können legitime Überweisungsbedürfnisse erfüllen, insbesondere wenn der Zugang zu regulären Bankdienstleistungen eingeschränkt ist.

Die FATF unterscheidet deshalb zwischen der legitimen Nutzung informeller Werttransfersysteme, der unerlaubten Erbringung regulierungspflichtiger Finanzdienstleistungen und dem gezielten Missbrauch dieser Systeme zur Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung.

Für die Geldwäscheprävention ist diese Unterscheidung wesentlich. Ein bestimmter Zahlungsmechanismus allein erlaubt keine abschließende Risikobeurteilung. Zu bewerten sind die zugrunde liegenden wirtschaftlichen Zusammenhänge und die tatsächlichen Transaktionsmuster.

Professional Money Laundering: Geldwäsche als Dienstleistung

Ein zentraler Schwerpunkt des FATF-Berichts ist die professionelle Geldwäsche, auch Professional Money Laundering (PML) genannt.

Darunter versteht die FATF die Geldwäsche durch Personen oder Netzwerke, die nicht unmittelbar an der zugrunde liegenden Straftat beteiligt sind, sondern Geldwäschedienstleistungen für andere kriminelle Akteure erbringen.

Diese Entwicklung wird auch als Money Laundering as a Service bezeichnet.

Professionelle Geldwäsche-Netzwerke übernehmen spezialisierte Aufgaben. Dazu gehören die Entgegennahme und Verteilung von Geldern, internationale Verrechnungen, der Aufbau von Unternehmensstrukturen und die Bereitstellung von Zugängen zu Finanzdienstleistungen.

Die FATF beschreibt zunehmend ausgefeilte Netzwerke mit spezialisierten Vermittlern, Koordinatoren und sogenannten Controllern.

Diese Controller können die Liquiditätssteuerung, Verrechnungsprozesse und Zusammenarbeit zwischen Vermittlern in verschiedenen Jurisdiktionen koordinieren.

So entstehen professionelle Dienstleistungsstrukturen, die im Auftrag unterschiedlicher krimineller Kunden erhebliche Vermögenswerte grenzüberschreitend bewegen können.

Für die Geldwäscheprävention folgt daraus: Die Überwachung sollte sich nicht auf einzelne Kunden oder Transaktionen beschränken. Beziehungen zwischen Konten, Unternehmen, wirtschaftlich Berechtigten und Zahlungsnetzwerken können entscheidende Hinweise auf verdächtige Aktivitäten liefern.

Digital Hawala: Stablecoins, FinTechs und virtuelle IBANs verändern die Geldwäschemethoden

Zu den wesentlichen Entwicklungen im FATF-Bericht 2026 gehört die zunehmende Digitalisierung informeller Werttransfersysteme.

Die FATF verwendet hierfür den Begriff Digital Hawala.

Digital Hawala bezeichnet kein einheitliches technisches Verfahren. Der Begriff umfasst vielmehr unterschiedliche Kombinationen traditioneller Hawala-Strukturen mit digitalen Kommunikations- und Zahlungstechnologien.

Kryptowährungen und Stablecoins als Verrechnungsinstrumente

Internationale Hawala-Netzwerke nutzen zunehmend virtuelle Vermögenswerte, insbesondere Stablecoins, um finanzielle Verpflichtungen auszugleichen.

Der FATF-Bericht dokumentiert Fälle, in denen regulierte und unregulierte Akteure konventionelle Zahlungswege mit Transaktionen in virtuellen Vermögenswerten kombinieren.

Für Geldwäschebeauftragte verdienen insbesondere Geschäftsbeziehungen Aufmerksamkeit, bei denen ungewöhnliche Geldbewegungen mit Kryptodienstleistern, ungeklärten Drittzahlungen oder einem nicht nachvollziehbaren wirtschaftlichen Zweck zusammentreffen.

Virtuelle IBANs und Zahlungsdienstleister

Auch virtuelle IBANs, Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute gewinnen an Bedeutung.

Diese Instrumente ermöglichen eine legitime und effiziente Zahlungsabwicklung. Komplexe Zahlungsdienstleister-Strukturen können jedoch dazu missbraucht werden, tatsächliche Zahlungsempfänger oder die wirtschaftlichen Zusammenhänge hinter Transaktionen zu verschleiern.

Italienische Behörden haben beispielsweise Fälle identifiziert, in denen virtuelle IBANs und Zahlungsdienstleister zur Verschleierung internationaler Zahlungsströme eingesetzt wurden.

Für Banken und Zahlungsdienstleister ist deshalb Transparenz über Zahlungsbeteiligte, wirtschaftlich Berechtigte und die tatsächliche Verwendung von Konten besonders wichtig.

Verschlüsselte Kommunikation und digitale Koordination

Professionelle Geldwäsche-Netzwerke nutzen außerdem digitale Kommunikationsplattformen, um Zahlungen, Beteiligte und Verrechnungen zu koordinieren.

Die FATF nennt in diesem Zusammenhang unter anderem WhatsApp, Telegram und Signal.

Die Nutzung einer bestimmten Kommunikationsanwendung ist für sich genommen kein Verdachtsmerkmal. Digitale Koordination ermöglicht es informellen Finanznetzwerken jedoch, schneller, internationaler und mit stärker spezialisierten Aufgabenverteilungen zu operieren.

Trade-Based Money Laundering: Unternehmen als Teil informeller Zahlungsnetzwerke

Eine weitere wichtige Erkenntnis betrifft die Verbindung zwischen Underground Banking und handelsbasierter Geldwäsche, dem sogenannten Trade-Based Money Laundering (TBML).

Dabei werden tatsächliche oder vorgetäuschte Handelsgeschäfte genutzt, um grenzüberschreitende Werttransfers wirtschaftlich zu erklären oder zu verschleiern.

Die FATF beschreibt die Nutzung von Import-Export-Unternehmen, Scheinfirmen und manipulierten Handelsunterlagen.

Auch Immobilien, Luxusgüter, Edelmetalle und Edelsteine können Bestandteil entsprechender Strukturen sein.

Geschäftsbeziehungen sollten deshalb näher untersucht werden, wenn die dokumentierten Handelsaktivitäten nicht zu den Zahlungsströmen, den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden oder der tatsächlichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens passen.

Für Geldwäschebeauftragte ist die Plausibilisierung des wirtschaftlichen Zwecks ebenso wichtig wie die Prüfung der technischen Merkmale einzelner Transaktionen.

Fallbeispiele: Wie professionelle Geldwäsche-Netzwerke in Europa arbeiten

Die FATF veranschaulicht ihre Erkenntnisse anhand internationaler Fallstudien. Darunter befinden sich mehrere Beispiele mit unmittelbarer Bedeutung für Deutschland und den europäischen Finanzmarkt.

Deutschland: Crowdfunding und Spenden in informellen Verrechnungsnetzwerken

Deutsche Behörden identifizierten Fälle, in denen Crowdfunding-Plattformen und Spendenkampagnen genutzt wurden, um Geldbewegungen innerhalb informeller Finanznetzwerke zu verschleiern.

Teilweise wurden Gelder für scheinbar gemeinnützige Zwecke gesammelt, anschließend jedoch zur Begleichung von Verpflichtungen innerhalb von Underground-Banking-Netzwerken verwendet.

Andere Konstellationen umfassten Drittzahlungen und Bareinzahlungen aus bargeldintensiven Unternehmen.

Diese Fälle zeigen, wie scheinbar legitime Zahlungszwecke und etablierte Plattformen dazu missbraucht werden können, die tatsächlichen wirtschaftlichen Beziehungen hinter Transaktionen zu verbergen.

Niederlande: 500 Millionen Euro innerhalb von acht Monaten

Ein besonders bedeutendes Beispiel ist das niederländische Ermittlungsverfahren Operation Klaver.

Die Behörden deckten ein Underground-Banking-Netzwerk auf, das innerhalb von acht Monaten rund 500 Millionen Euro krimineller Gelder verarbeitet hatte.

Die Gelder stammten überwiegend aus dem Drogenhandel.

Das Netzwerk verfügte über organisierte Strukturen zur Bargeldsammlung, Dokumentation und Lagerung sowie über Kurierdienste und internationale Verrechnungsmechanismen.

Der Fall verdeutlicht, dass professionelle Geldwäsche nicht zwangsläufig komplexe Finanzprodukte voraussetzt. Auch arbeitsteilige und gut koordinierte Bargeldnetzwerke können erhebliche Vermögenswerte verwalten und transferieren.

Welche Geldwäscheindikatoren sollten Geldwäschebeauftragte beachten?

Die FATF-Typologien bieten eine Grundlage, um mögliche Warnsignale zu erkennen, die eine vertiefte risikobasierte Prüfung rechtfertigen können.

Zu den relevanten Indikatoren gehören:

  • Ungewöhnliche Bargeldbewegungen: Wiederholte oder umfangreiche Bareinzahlungen, die nicht zur Geschäftstätigkeit oder zum wirtschaftlichen Profil des Kunden passen.
  • Ungeklärte Drittzahlungen: Zahlungseingänge oder Auszahlungen unter Beteiligung von Personen oder Unternehmen, zwischen denen keine erkennbare wirtschaftliche Beziehung besteht.
  • Auffällige Durchlaufkonten: Konten, auf denen erhebliche Gelder eingehen und kurzfristig ohne nachvollziehbaren geschäftlichen Hintergrund weitergeleitet werden.
  • Intransparente Unternehmensstrukturen: Unklare wirtschaftlich Berechtigte, ungewöhnliche Unternehmensverflechtungen oder nicht ausreichend belegbare Geschäftstätigkeiten.
  • Auffälligkeiten im Außenhandel: Zahlungsströme, die erheblich von Handelsunterlagen, Rechnungen oder tatsächlichen Warenbewegungen abweichen.
  • Komplexe Zahlungsdienstleister-Strukturen: Ungewöhnliche Verbindungen zwischen virtuellen IBANs, mehreren Zahlungsinstituten und Endempfängern mit unklarer wirtschaftlicher Funktion.
  • Ungeklärte Kryptotransaktionen: Transaktionsketten zwischen Bankkonten, Kryptodienstleistern und Dritten ohne erkennbaren legitimen Zweck.

Diese Indikatoren sind risikobasiert und im Gesamtzusammenhang zu bewerten. Kein einzelnes Merkmal begründet automatisch einen Geldwäscheverdacht.

Maßgeblich sind insbesondere das Kundenprofil, die Mittelherkunft, die Transaktionshistorie, der wirtschaftliche Zweck und die Glaubwürdigkeit der vorgelegten Erklärungen.

Welche Maßnahmen sollten Geldwäschebeauftragte aus dem FATF-Bericht 2026 ableiten?

Der FATF-Bericht enthält zahlreiche Good Practices für Aufsichtsbehörden, Financial Intelligence Units (FIUs) und Strafverfolgungsbehörden.

Für geldwäscherechtlich Verpflichtete lassen sich daraus mehrere praktische Handlungsfelder ableiten.

1. Geldwäsche-Risikoanalyse überprüfen

Bestehende Risikoanalysen sollten daraufhin überprüft werden, ob Risiken durch Underground Banking, professionelle Geldwäsche-Netzwerke und digitale Hawala-Strukturen angemessen berücksichtigt sind.

Besonders relevant sind grenzüberschreitende Zahlungsbeziehungen, bargeldintensive Geschäftsmodelle und die Nutzung von Zahlungsdienstleistern.

2. Transaktionsmonitoring weiterentwickeln

Die FATF betont die Bedeutung vernetzter Analyseverfahren.

Für betroffene Finanzinstitute kann dies bedeuten, bestehende Monitoring-Szenarien um Muster für Drittzahlungen, Durchlaufkonten, ungewöhnliche Zahlungsnetzwerke und Verbindungen zwischen mehreren Zahlungsdienstleistern zu ergänzen.

3. Wirtschaftlich Berechtigte überprüfen und Geschäftstätigkeiten plausibilisieren

Bei verdächtigen oder ungewöhnlichen Aktivitäten sollten Verpflichtete prüfen, ob die tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit mit den beobachteten Transaktionsmustern übereinstimmt.

Dazu gehören die Identifizierung relevanter Beteiligter und eine nachvollziehbar dokumentierte Bewertung ungewöhnlicher Zahlungsbeziehungen.

4. Risikoindikatoren in interne Kontrollen integrieren

Relevante Risikomuster sollten angemessen in interne Kontrollverfahren, Transaktionsmonitoring-Regeln und Eskalationsprozesse aufgenommen werden.

Die Monitoring-Szenarien sollten auf das Risikoprofil des Instituts abgestimmt und regelmäßig auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.

5. Verdächtige Sachverhalte analysieren und Meldepflichten erfüllen

Ergeben sich Anhaltspunkte für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, müssen Verpflichtete die in der jeweiligen Jurisdiktion geltenden Verdachtsmeldepflichten prüfen und erfüllen.

Für deutsche Verpflichtete umfasst dies insbesondere die Beurteilung der Meldepflicht nach § 43 Geldwäschegesetz (GwG).

Die FATF-Typologien können helfen, komplexe Sachverhalte zu erkennen und zu bewerten. Sie ersetzen jedoch nicht die erforderliche rechtliche Beurteilung des Einzelfalls.

6. Mitarbeitende gezielt schulen

Geldwäschebeauftragte, Compliance-Teams und Beschäftigte im Zahlungsverkehr sollten mit aktuellen Geldwäschetypologien vertraut sein.

Schulungsprogramme sollten praxisnahe Fallbeispiele zu professioneller Geldwäsche, Digital Hawala, handelsbasierter Geldwäsche und dem Missbrauch von Zahlungsdienstleistern aufgreifen.

7. Wirksamkeit der Sicherungsmaßnahmen regelmäßig überprüfen

Das bloße Vorhandensein formaler Richtlinien und Kontrollen zur Geldwäscheprävention reicht nicht aus.

Institute sollten zusätzlich beurteilen, ob ihre Verfahren relevante Risiken erkennen, eine angemessene Bearbeitung ungewöhnlicher Aktivitäten ermöglichen und zu einer nachvollziehbaren, prüfbaren Dokumentation führen.

Welche Bedeutung hat der FATF-Bericht für die BaFin-Aufsicht?

Deutschland hat die Risiken informeller Werttransfersysteme bereits in seiner nationalen Risikoanalyse berücksichtigt.

Der FATF-Bericht verweist darauf, dass die Bekämpfung unerlaubter Geld- oder Werttransferdienstleistungen seit 2019 einen aufsichtsrechtlichen Schwerpunkt darstellt.

Die FATF hebt außerdem die deutsche Anti Financial Crime Alliance (AFCA) hervor. Sie unterstützt den Informationsaustausch zwischen Behörden und Verpflichteten und trägt zur Aufbereitung von Erkenntnissen über Hawala Banking und verwandte Geldwäschetypologien bei.

Für die Aufsichts- und Prüfungspraxis lässt sich daraus ableiten, dass aktuelle Typologien eine wichtige Informationsgrundlage für die risikoorientierte Ausgestaltung interner Sicherungsmaßnahmen bieten können.

Der FATF-Bericht schafft jedoch keine neuen, unmittelbar verbindlichen gesetzlichen Pflichten für deutsche Finanzinstitute. Maßgeblich bleiben die anwendbaren gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen sowie das individuelle Risikoprofil des Verpflichteten.

Häufige Fragen zum FATF-Bericht 2026

Was ist der Unterschied zwischen Hawala und professioneller Geldwäsche?

Hawala ist ein System zur Übertragung von Geld oder vergleichbarem Wert über Vermittler und spätere Verrechnungen. Professionelle Geldwäsche bezeichnet dagegen Dienstleistungen spezialisierter Dritter zur Verschleierung der Herkunft krimineller Vermögenswerte. Hawala-Systeme können legitimen Überweisungszwecken dienen, aber auch von professionellen Geldwäschern missbraucht werden.

Was versteht die FATF unter Digital Hawala?

Digital Hawala bezeichnet den Einsatz digitaler Technologien innerhalb informeller Werttransfersysteme. Dazu können digitale Kommunikation, Online-Zahlungsdienste, FinTech-Anwendungen und virtuelle Vermögenswerte wie Stablecoins gehören.

Ist Hawala Banking in Deutschland illegal?

Nicht jede Hawala-Transaktion ist automatisch strafbar. Die gewerbsmäßige Erbringung von Geldtransferdienstleistungen unterliegt in Deutschland jedoch grundsätzlich regulatorischen Erlaubnisanforderungen. Eine Tätigkeit ohne erforderliche Erlaubnis kann rechtswidrig und strafbar sein. Die rechtliche Beurteilung hängt von der konkreten Ausgestaltung der Tätigkeit ab.

Welche Risiken entstehen durch Underground Banking für Finanzinstitute?

Wesentliche Risiken entstehen, wenn regulierte Bankkonten zur Entgegennahme, Weiterleitung oder Verrechnung von Geldern innerhalb informeller Finanznetzwerke genutzt werden. Besonders relevant sind ungeklärte Drittzahlungen, verschachtelte Zahlungsdienstleister-Strukturen und wirtschaftlich unplausible Kontobewegungen.

Müssen Geldwäschebeauftragte den FATF-Bericht 2026 unmittelbar umsetzen?

Der Bericht selbst schafft keine neuen gesetzlichen Pflichten. Seine Erkenntnisse können jedoch im Rahmen der geltenden regulatorischen Anforderungen in die Geldwäsche-Risikoanalyse, das Transaktionsmonitoring, interne Kontrollen und Mitarbeiterschulungen einfließen.

Professionelle Geldwäsche erfordert einen vernetzten, risikobasierten Ansatz

Der im September 2026 veröffentlichte FATF-Bericht verdeutlicht, wie stark sich die Methoden professioneller Geldwäsche weiterentwickelt haben.

Traditionelle Underground-Banking- und Hawala-Systeme werden zunehmend mit regulierten Finanzdienstleistungen, digitalen Zahlungstechnologien und virtuellen Vermögenswerten kombiniert.

Für Geldwäschebeauftragte besteht die zentrale Herausforderung darin, die tatsächlichen wirtschaftlichen Zusammenhänge hinter Transaktionen zu erkennen, die bei isolierter Betrachtung unauffällig erscheinen können.

Entscheidend ist die Weiterentwicklung einzelner Transaktionskontrollen hin zu einer risikobasierten Bewertung zusammenhängender Zahlungsströme, Geschäftsbeziehungen und Eigentumsstrukturen.

Eine aktuelle Geldwäsche-Risikoanalyse, wirksames Transaktionsmonitoring, dokumentierte interne Kontrollen und gezielte Schulungsmaßnahmen bilden hierfür die Grundlage.

Finanzinstitute und andere Verpflichtete sollten deshalb prüfen, ob ihre bestehenden Sicherungsmaßnahmen die im FATF-Bericht 2026 beschriebenen Risiken durch Hawala, Underground Banking und professionelle Geldwäsche angemessen berücksichtigen.


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Quelle: https://www.fatf-gafi.org/content/fatf-gafi/en/publications/Methodsandtrends/pml-underground-banking-hawala-hossps.html