Risikoanalyse – Geldwäsche & Terrorismusfinanzierung
Inhalte
Inhalte
Risikoanalyse: Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstige strafbare Handlungen
- Europäische Kommission: Die supranationale Risikobewertung
- BMF: Daten der Staatsregierungen, z. B. nationale Risikobewertungen, Grundsatzerklärungen, Warnungen und Erläuterungen zu relevanten Rechtsvorschriften;
- BaFin: Informationen von Regulierungs- und Aufsichtsbehörden, z. B. Leitlinien und Begründungen zu verhängten Strafen;
- Egmont Group/ FIU/ BKA: Informationen von zentralen Meldestellen (Financial Intelligence Units, FIUs) und Strafverfolgungsbehörden, z. B. Gefahrenberichte, Warnungen und Typologien;
- KYC: Erkenntnisse aus der Erstüberprüfung im Rahmen der Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden.
- Geldwäschebeauftragter: Das eigene Wissen und die eigene Fachkenntnis des Unternehmens;
- DK/VDA/GDV/ BDL: Informationen von Industrieverbänden, z. B. Typologien und Meldungen zu aufkommenden Risiken;
- Transparency International: Informationen aus der Zivilgesellschaft, z. B. Korruptionswahrnehmungsindizes und Länderberichte;
- FATF: Informationen von internationalen Standardisierungsgremien, z. B. gegenseitige Evaluierungsberichte oder rechtlich nicht bindende Sperrlisten;
- Handelsblatt/ WirtschaftsWoche/ Financial Times: Informationen aus glaubwürdigen und zuverlässigen öffentlichen Quellen, z. B. Berichte in angesehenen Zeitungen;
- PWC/ KPMG/ EY/ Deloitte: Informationen von glaubwürdigen und zuverlässigen gewerblichen Einrichtungen, z. B. Risiko- und Untersuchungsberichte;
- Universitäten/ Stiftungen/ Institute: Informationen von statistischen und akademischen Einrichtungen, z.B. Dunkelfeldstudien, Umfragen, Kommentare;
Zielgruppe
Dieses Seminar ist konzipiert für Geldwäsche-Beauftragte und ihre Mitarbeiter sowie verantwortliche Mitarbeiter folgender Bereiche: Compliance, Recht, Zahlungsverkehr, Interne Revision, Rechnungswesen, Organisation, Auslandsgeschäft und Vertrieb. Darüber hinaus angesprochen sind auch die Mitglieder des Vorstandes und der Geschäftsleitung.
Zu den verpflichteten Unternehmen gehören Kreditinstitute, Finanzdienstleister, Leasing- und Factoringunternehmen, Versicherungen, Spielbanken und Online-Glücksspielanbieter.
Gemäß Geldwäschegesetz verpflichtet sind zudem Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Vermögensverwalter, Treuhänder, Versicherungsmakler, Immobilienmakler, Kunsthändler, Juweliere, Schmuckhändler und Automobilhändler.
Tagesablauf
Seminarbeginn: 9:30 Uhr
Vormittagspause: 11:00 Uhr – 11:30 Uhr
Mittagspause: 13:00 Uhr – 14:00 Uhr
Nachmittagspause: 15:30 – 16:00 Uhr
Seminarende: 17:30 Uhr
Seminarpreis
Im Seminarpreis enthalten sind ein USB-Stick mit den Vortragsunterlagen als E-Book (PDF), Arbeitspapiere als Ausdruck, Erfrischungsgetränke, Kaffee, Tee, Snacks sowie ein umfangreiches Mittags-Buffet (Vorspeisen, Hauptgerichte und Desserts)
790,00 € zzgl. 19% MwSt.