Geldwäscheprävention in Baden-Württemberg

Geldwäscheprävention in Baden-Württemberg

Informationen, Merkblätter und Formulare

Allgemeingültige Informationen und Formulare

Änderung des Geldwäschegesetzes (GwG) zum 18. Juni 2016 – Verpflichtende Identifikation der für den Vertragspartner auftretenden Person
Gemeinsames Merkblatt der Bundesländer für Unternehmen aus dem Nichtfinanzsektor zu den Pflichten des Geldwäschegesetzes
Kurzübersicht für Unternehmen aus dem Nichtfinanzsektor und Finanzunternehmen
Dokumentationsbogen zur Aufzeichnung der erhobenen Angaben nach dem Geldwäschegesetz – allgemein
Mitwirkungspflicht des Kunden/Vertragspartners bei der Geldwäscheprävention – Fragen und Antworten –
Risikoanalyse nach dem Geldwäschegesetz
Auslegungshinweis zum Geldtransfers nach dem Geldwäschegesetz; Stand: 01.06.2012

Bestellung / Abstellung eines Geldwäschebeauftragten

Bestellung / Abstellung eines Geldwäschebeauftragten für Finanzunternehmen an das RP Stuttgart
Bestellung / Abstellung eines Geldwäschebeauftragten für Finanzunternehmen an das RP Karlsruhe
Bestellung / Abstellung eines Geldwäschebeauftragten für Finanzunternehmen an das RP Freiburg
Bestellung / Abstellung des Geldwäschebeauftragten als Finanzunternehmen an das RP Tübingen

Informationen und Formulare für Güterhändler

Gemeinsames Merkblatt der Bundesländer für Güterhändler zu den Pflichten des Geldwäschegesetzes
Dokumentationsbogen zur Identifizierung von juristischen Personen nach dem Geldwäschegesetz für Güterhändler
Dokumentationsbogen zur Identifizierung von natürlichen Personen nach dem Geldwäschegesetz für Güterhändler
Allgemeinverfügung zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten nach § 9 Absatz 4 Satz 3 des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG)
Merkblatt zur Allgemeinverfügung der Regierungspräsidien Baden-Württemberg zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten bei gewerblichen Güterhändlern nach § 9 Absatz 4 Satz 3 des Geldwäschegesetzes (GwG)

Informationen und Formulare für Immobilienmakler

Hinweis Identifizierungszeitpunkt Immobilienmakler

Informationen und Formulare zu Verdachtsmeldungen

Merkblatt zur Meldung von Verdachtsfällen nach § 11 Abs. 1 Geldwäschegesetz für Güterhändler, Versicherungsvermittler, Immobilienvermittler, Immobilienmakler, Finanzunternehmen, Dienstleister und Treuhänder
Auslegungshinweise des Bundesministeriums der Finanzen zur Handhabung des Verdachtsmeldewesens (§ 11 GwG), Stand: 31.1.2014
Verdachtsmeldung nach § 11 und § 14 Geldwäschegesetz
Anlage 1 zur „Verdachtsmeldung nach § 11 und § 14 Geldwäschegesetz – Verwendungshinweise
Anlage 1 zur „Verdachtsmeldung nach § 11 und § 14 Geldwäschegesetz – Erreichbarkeiten

Quelle: https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Sicherheit/Seiten/Geldwaesche.aspx