Risikobasierte Prüfungs-/Überwachungshandlungen des GwB
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Risikobasierte Prüfungs-/ Überwachungshandlungen des GwB
· Der GWB hat durch risikobasierte Überwachungshandlungen im Rahmen eines strukturierten Vorgehens die Angemessenheit und Wirksamkeit der eingerichteten Organisations- und Arbeitsanweisungen und der geschäfts- und kundenbezogenen internen Sicherungssysteme des Unternehmens (vgl. § 6 GwG) sicherzustellen.
· In die Überwachung sind grundsätzlich alle wesentlichen Bereiche des Verpflichteten unter Berücksichtigung der Risiken der einzelnen Geschäftsbereiche einzubeziehen.
· Der GWB nimmt die Überwachung durch eigene risikobasierte Prüfungshandlungen oder durch Prüfungshandlungen Dritter vor.
· Überwachungshandlungen beziehen sich auch auf Transaktionen und Geschäftsbeziehungen, die aufgrund des Erfahrungswissens des Verpflichteten mit Geldwäsche- oder Terrorismusfinanzierungsrisiken behaftet sein können.
· Diese Überwachungshandlungen bestehen unabhängig von den retrospektiven Prüfungspflichten der Internen Revision.
· Im Gegensatz zu den Prüfungen der Innenrevision führt der GWB seine Überwachungshandlungen im Zusammenhang mit der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erforderlichenfalls prozessbegleitend oder zumindest zeitnah durch.
· Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der GWB ferner das Recht, uneingeschränkt Stichproben durchzuführen.
· Transaktionen, die im Verhältnis zu vergleichbaren Transaktionen besonders komplex oder groß sind oder ohne offensichtlichen wirtschaftlichen oder rechtmäßigen Zweck erfolgen (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 GwG), sind vom GWB zu untersuchen (vgl. § 15 Abs. 5 Nr. 1 GwG).
Wichtigste Quelle:
· FATF Recommendations (June 2019)
· FATF Guidance on AML/CFT-related data and statistics (November 2015)
· FATF Guidance on Correspondent Banking (October 2016)
· FATF Guidance – Private Sector Information Sharing (November 2017)
· FATF Guidance on AML/CFT measures and financial inclusion, with a supplement on customer due diligence (November 2017)
· FATF Guidance on Counter Proliferation Financing (February 2018)
· FATF Guidance on Digital ID (March 2020)
· 4. EU Geldwäscherichtlinie / Richtlinie (EU) 2015/849
· 5. EU Geldwäscherichtlinie / Richtlinie (EU) 2018/843
· 6. EU Geldwäscherichtlinie / Richtlinie (EU) 2018/1673
· EBA-Leitlinien zu Risikofaktoren/ JC 2017 37
· EBA-Leitlinien zu Risikofaktoren/ Entwurf JC 2019 87
· Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz/ GwG 2020)
· BaFin-Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (BaFin-AuA GwG 2020)
· BaFin-Auslegungs- und Anwendungshinweise – Besonderer Teil für Versicherungsunternehmen (BaFin-AuA GwG – BT VU 2020)
· Anlage 5 zu § 27 Prüfungsberichtsverordnung (PrüfbV)
Zielgruppe
Dieses Seminar ist konzipiert für Geldwäsche-Beauftragte und ihre Mitarbeiter sowie verantwortliche Mitarbeiter folgender Bereiche: Compliance, Recht, Zahlungsverkehr, Interne Revision, Rechnungswesen, Organisation, Auslandsgeschäft und Vertrieb. Darüber hinaus angesprochen sind auch die Mitglieder des Vorstandes und der Geschäftsleitung.
Zu den verpflichteten Unternehmen gehören Kreditinstitute, Finanzdienstleister, Leasing- und Factoringunternehmen, Versicherungen, Spielbanken und Online-Glücksspielanbieter.
Gemäß Geldwäschegesetz verpflichtet sind zudem Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Vermögensverwalter, Treuhänder, Versicherungsmakler, Immobilienmakler, Kunsthändler, Juweliere, Schmuckhändler und Automobilhändler.
Tagesablauf
Seminarbeginn: 9:30 Uhr
Vormittagspause: 11:00 Uhr – 11:30 Uhr
Mittagspause: 13:00 Uhr – 14:00 Uhr
Nachmittagspause: 15:30 – 16:00 Uhr
Seminarende: 17:30 Uhr
Seminarpreis
Im Seminarpreis enthalten sind ein USB-Stick mit den Vortragsunterlagen als E-Book (PDF), Arbeitspapiere als Ausdruck, Erfrischungsgetränke, Kaffee, Tee, Snacks sowie ein umfangreiches Mittags-Buffet (Vorspeisen, Hauptgerichte und Desserts)
790,00 € zzgl. 19% MwSt.