Update 2022: Geldwäscheprävention – Train-the-Trainer

Update 2022: Geldwäscheprävention – Train-the-Trainer

Update 2022: Geldwäscheprävention – Train-the-Trainer

Inhalte

Update 2022 – Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen

Einschlägigen Vorschriften und Pflichten (einschließlich Datenschutzbestimmungen)

  • Geldwäschegesetz (GwG)
  • Bundesfinanzministerium (BMF): Erste Nationale Risikoanalyse 2018/2019
  • BaFin: Subnationale Risikoanalyse 2020/2021 (SRA 3.0)
  • BaFin: Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (Stand: Mai 2020, Änderungsfassung) 
  • BaFin: Rundschreiben 02/2020 (GW) betreffend des Prüfungs- und Berichtszeitraums sowie des Prüfungsturnus für die Berichterstattung über die getroffenen Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie ggf. der sonstigen strafbaren Handlungen.
  • BaFin: Rundschreiben 03/2020 (GW) betreffend Drittstaaten, die in ihren Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung strategische Mängel aufweisen, die wesentliche Risiken für das internationale Finanzsystem darstellen (Hochrisiko-Staaten)
  • Deutsche Bundesbank Finanzsanktionen | Sanktionsregimes | Übersicht der erlassenen Sanktionen im Kapital- und Zahlungsverkehr
  • BAFA-Übersicht über die länderbezogenen Embargos
  • Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche
  • Europäische Kommission: Action plan for a comprehensive Union policy on preventing money laundering and terrorism financing

Typologien und aktuelle Methoden der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung

  • Anhaltspunkte für das Erkennen einer möglichen Terrorismusfinanzierung (Stand: 02.05.2018)
  • Besondere Anhaltspunkte zum Erkennen von Korruption (Stand: 06.06.2019)
  • Betrugs- und Geldwäscheaktivitäten im Zusammenhang mit COVID – 19 (Stand: Juli 2020)
  • Besondere Anhaltspunkte für Geldwäsche im Rahmen der Einziehung fremder oder abgetretener Forderungen (Stand: Juni 2020) 
  • Besondere Anhaltspunkte für den Finanzsektor (Stand: 29.07.2020)
  • Besondere Anhaltspunkte für die Anbieter von Bargeldtransferdienstleistungen (Stand: 06.06.2018)
  • Besondere Anhaltspunkte für den Nicht-Finanzsektor (Stand: 07.12.2017)
  • Besondere Anhaltspunkte für die Glücksspielbranche (Stand: 22.03.2018)
  • Besondere Anhaltspunkte für den Immobiliensektor (Stand: 17.09.2018)
  • Fallbeispiele aus dem Immobiliensektor (Stand: September 2019)
  • Besondere Anhaltspunkte für Geldwäsche im Kfz-Handel (Stand: 09.12.2019)
  • Besondere Anhaltspunkte für den Kunst- und Antiquitätenhandel (Stand: Juli 2019)
  • Besondere Anhaltspunkte für Versicherungsvermittler (Stand: 30.01.2020)

Zielgruppe

Dieses Seminar ist konzipiert für Geldwäsche-Beauftragte und ihre Mitarbeiter sowie verantwortliche Mitarbeiter folgender Bereiche: Compliance, Recht, Zahlungsverkehr, Interne Revision, Rechnungswesen, Organisation, Auslandsgeschäft und Vertrieb. Darüber hinaus angesprochen sind auch die Mitglieder des Vorstandes und der Geschäftsleitung.

Zu den verpflichteten Unternehmen gehören Kreditinstitute, Finanzdienstleister, Leasing- und Factoringunternehmen, Versicherungen, Spielbanken und Online-Glücksspielanbieter.

Gemäß Geldwäschegesetz verpflichtet sind zudem Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Vermögensverwalter, Treuhänder, Versicherungsmakler, Immobilienmakler, Kunsthändler, Juweliere, Schmuckhändler und Automobilhändler.

Tagesablauf

Seminarbeginn: 9:30 Uhr

Vormittagspause: 11:00 Uhr – 11:30 Uhr

Mittagspause: 13:00 Uhr – 14:00 Uhr

Nachmittagspause: 15:30 – 16:00 Uhr

Seminarende: 17:30 Uhr

Seminarpreis

Im Seminarpreis enthalten sind ein USB-Stick mit den Vortragsunterlagen als E-Book (PDF), Arbeitspapiere als Ausdruck, Erfrischungsgetränke, Kaffee, Tee, Snacks sowie ein umfangreiches Mittags-Buffet (Vorspeisen, Hauptgerichte und Desserts)

790,00 € zzgl. 19% MwSt.

Seminartermine

Anmeldung

anmeldung@geldwaesche-beauftragte.de