Dezember 2017

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Supranationale EU-Risikoanalyse Supranationale EU-Risikoanalyse BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Bewertung der mit grenzüberschreitenden Tätigkeiten im Zusammenhang stehenden Risiken der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung für den Binnenmarkt Brüssel, den 26.6.2017 Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind erhebliche Herausforderungen, die an Bedeutung noch zunehmen werden. Diese Herausforderungen müssen auf Ebene der Europäischen Union (EU) bewältigt werden. Die Terroranschläge in jüngster Zeit und wiederholte Finanzskandale erfordern ein entschlosseneres Vorgehen. Finanzbewegungen erfolgen im Binnenmarkt naturgemäß integriert und grenzüberschreitend. Geld kann rasch oder sogar augenblicklich von einem Mitgliedstaat in einen anderen transferiert werden. Daher können Straftäter und Terroristen Gelder länderübergreifend bewegen und vor den Behörden verbergen. Um diesem grenzüberschreitenden Phänomen zu begegnen, wurden imRead More →

5. EU-Geldwäscherichtlinie 5. EU-Geldwäscherichtlinie Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung und zur Änderung der Richtlinie 2009/101/EG Straßburg, den 5.7.2016 Der vorliegende Vorschlag enthält eine Reihe von Maßnahmen, die darauf abzielen, die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung zu verbessern und die Transparenz von finanziellen Transaktionen und Unternehmen innerhalb des präventiven Rechtsrahmens der Union, der Richtlinie (EU) 2015/8491 (im Folgenden die „vierte Geldwäsche-Richtlinie“), zu stärken. Ferner sind bestimmte Änderungen enthalten, die sich hinsichtlich der einschlägigen gesellschaftsrechtlichen Vorschriften der Richtlinie 2009/101/EG2 ergeben. Mit der Annahme der aktualisierten Anti-Geldwäschebestimmungen im Mai 2015Read More →

Die Wolfsberg-Gruppe ist eine Vereinigung von 13 globalen Banken, deren Ziel es ist, Rahmenbedingungen und Leitlinien für das Management von Finanzkriminalitätsrisiken zu entwickeln, insbesondere in Bezug auf die Strategien „Know Your Customer“, „Bekämpfung der Geldwäsche“ und „Terrorismusbekämpfung“. Banco Santander Bank of America Bank of Tokyo-Mitsubishi UFJ Barclays Citigroup Credit Suisse Deutsche Bank Goldman Sachs HSBC J.P. Morgan Chase Société Générale Standard Chartered Bank UBS Source: http://www.wolfsberg-principles.com   Die deutschen Wolfsberg Standards: Die Wolfsberg-Gruppe – Frequently Asked Questions („FAQs“) zum Korrespondenzbankgeschäft Wolfsberg-Erklärung Überwachung, Screening und Suchmechanismen Wolfsberg AML-Grundsätze für das Korrespondenzbankgeschäft Wolfsberg-Erklärung zur Unterdrückung der Terrorismusfinanzierun Wolfsberg AML-Grundsätze für das Private Banking Geschäft Hinweis: Diese Übersetzungen derRead More →

The FATF Recommendations set out a comprehensive and consistent framework of measures which countries should implement in order to combat money laundering and terrorist financing, as well as the financing of proliferation of weapons of mass destruction. Countries have diverse legal, administrative and operational frameworks and different financial systems, and so cannot all take identical measures to counter these threats. The FATF Recommendations, therefore, set an international standard, which countries should implement through measures adapted to their particular circumstances. The FATF Standards comprise the Recommendations themselves and their Interpretive Notes, together with the applicable definitions in the Glossary. FATF Recommendations – adopted on 16 February 2012,Read More →

Fragebogen gemäß § 27 PrüfbV – Anlage 5 Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Prüfungsberichtsverordnung A. Problem und Ziel Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen vom 23. Juni 2017 (BGBl. I S. 1822) wurden die bestehenden geldwäscherechtlichen Pflichten für die nach § 2 des Geldwäschegesetzes (GwG) Verpflichteten, u.a. Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2 GwG), umfassend überarbeitet und den vorgenannten europäischen Vorgaben angepasst. Diese machen entsprechende Änderungen der Vorschriften der Prüfungsberichtsverordnung (PrüfbV) zu Inhalt, Umfang und Darstellung in Bezug auf die Einhaltung der geldwäscherechtlichen Pflichten erforderlich. Zugleich dient die Änderungsverordnung redaktionellen und klarstellendenRead More →